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Steuerklassenwechsel durch Hochzeit und Unterstützung bedürftiger Angehöriger

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    Steuerklassenwechsel durch Hochzeit und Unterstützung bedürftiger Angehöriger

    Hallo zusammen,

    wie funktioniert die nachfolgende Sachlage:

    1. Eheschließung zum 31.08.2012, daher Ehemann (ich) Stkl 3 und meine Frau Stkl 5
    ab dem 01.10.2012
    2. Bis zum 30.08.2012 habe ich meine jetzige Ehefrau unterstützt und bisher immer
    Unterstützungsleistungen für bedürftige Angehörige geltend gemacht
    (Voraussetzungen waren erfüllt)

    Meine Frage:
    Kann ich diese Unterstützungsleistungen für bedürftige Angehörige in der
    Steuererklärung für 2012 trotz Eheschließung bis zum 30.08.2012 steuerlich
    geltend machen? Frage deshalb, weil ich ja im Rahmen der ESt-Veranlagung die Stkl 3 rückwirkend ab dem 01.01.2012 erhalte!

    #2
    AW: Steuerklassenwechsel durch Hochzeit und Unterstützung bedürftiger Angehöriger

    Sie haben im Jahr der Ehschließung ein Wahlrecht zwischen getrennter und Zusammenveranlagung wie auch der besonderen Veranlagung im Jahr der Eheschließung. Bei Zusammenveranlagung geht das auf jeden Fall nicht, bei den anderen vielleicht schon, dafür aber kein Splitting. Sie müssten im Februar halt mal durchrechnen, was günstiger ist.

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