Hallo zusammen,
wie funktioniert die nachfolgende Sachlage:
1. Eheschließung zum 31.08.2012, daher Ehemann (ich) Stkl 3 und meine Frau Stkl 5
ab dem 01.10.2012
2. Bis zum 30.08.2012 habe ich meine jetzige Ehefrau unterstützt und bisher immer
Unterstützungsleistungen für bedürftige Angehörige geltend gemacht
(Voraussetzungen waren erfüllt)
Meine Frage:
Kann ich diese Unterstützungsleistungen für bedürftige Angehörige in der
Steuererklärung für 2012 trotz Eheschließung bis zum 30.08.2012 steuerlich
geltend machen? Frage deshalb, weil ich ja im Rahmen der ESt-Veranlagung die Stkl 3 rückwirkend ab dem 01.01.2012 erhalte!
wie funktioniert die nachfolgende Sachlage:
1. Eheschließung zum 31.08.2012, daher Ehemann (ich) Stkl 3 und meine Frau Stkl 5
ab dem 01.10.2012
2. Bis zum 30.08.2012 habe ich meine jetzige Ehefrau unterstützt und bisher immer
Unterstützungsleistungen für bedürftige Angehörige geltend gemacht
(Voraussetzungen waren erfüllt)
Meine Frage:
Kann ich diese Unterstützungsleistungen für bedürftige Angehörige in der
Steuererklärung für 2012 trotz Eheschließung bis zum 30.08.2012 steuerlich
geltend machen? Frage deshalb, weil ich ja im Rahmen der ESt-Veranlagung die Stkl 3 rückwirkend ab dem 01.01.2012 erhalte!
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