Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Unterhaltszahlungen an die Tochter selbst

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Unterhaltszahlungen an die Tochter selbst

    Hallo ihr Lieben,
    in meinem momentanen Fall der Einkommensteuer 2011 sieht es so aus:
    Die Tocher lebt alleine in einer eigenen Wohnung und hat dieses Jahr (2012) ihr Studium begonnen.
    Der Vater zahlt monatlichen Unterhalt an die Tochter selbst und nicht mehr an seine geschiedene Frau.
    Wo kann ich die Zahlungen geltend machen? Anlage U fällt ja raus, oder?

    Danke schon einmal für eure Hilfe

    #2
    AW: Unterhaltszahlungen an die Tochter selbst

    Warum möchtest D u die Zahlungen geltend machen, die d e r V a t e r leistet?

    Kommentar


      #3
      AW: Unterhaltszahlungen an die Tochter selbst

      Weil das doch Zahlungen sind, die als Ausgaben berücktsichtigt werden können, oder etwa nicht?

      Kommentar


        #4
        AW: Unterhaltszahlungen an die Tochter selbst

        Gut. Dann schreib ich's auch in meine Erklärung. Musst mir aber noch sagen wie die Tochter heißt und wo sie wohnt

        Kommentar


          #5
          AW: Unterhaltszahlungen an die Tochter selbst

          Hahaha
          deswegen wollte ich ja wissen, ob es da auch eine Regelung gibt wie mit den geschiedenen Ehegatten und der Anlage U? Die dann natürlich beide Seiten angeben müssen... Er als Ausgaben und Sie als Einnahmen. Aber weiß nicht, ob das nur bei geschiedenen Ehegatten bzw. dauernd getrennt lebenden Ehegatten geht oder auch, wenn die Tochter selbst den Unterhalt bezieht?!
          Verstehst du jetzt, was ich meine?

          Kommentar


            #6
            AW: Unterhaltszahlungen an die Tochter selbst

            Hallo engelchen91

            Es gibt doch Kindergeld für die Tochter? Dann ist alles erledigt in Sachen Unterhalt

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

            Kommentar

            Lädt...
            X