Guten Tag zusammen, erstmal muss ich sagen das ich euer Forum echt klasse finde, ich habe mich gut eingelesen und bin über manchen Tipp doch sehr überrascht. Klasse. Warum ich jetzt hier schreibe hat einen recht einfachen Grund, ich bin überfordert, es geht darum das ich gerne Werbungskosten für mein im Jahr 2010 begonnendes Studium als Verlustvortrag geltend machen möchte.
Ich bin Vollzeitstudent an einer Hochschule und habe vorher eine staatlich gepfüfte Ausbildung über 3 Jahre zum Industriekaufmann absolviert. Danach dann Fachabitur und nun das Studium. Wenn ich die div. Diskussionen im Internet verfolge merke ich das normalerweise für ein Erststudium keine WK abgesetzt werden können. Jedoch bin ich wenn ich es richtig verstanden habe nicht in einem erst Studium sondern in einem Zweitstudium und kann somit WK als Verlustvortrag absetzten oder?
Die zweite Frage bezieht sich auf die höhe. Ich würde gerne die Kosten für die Studiengebühren und Semestergebühren ( rund 800 Euro pro Semester) Sowie Fahrtkosten mit meinem eigenen PKW als Verlustvortrag vor mir her schieben. Ich habe jetzt allerdings im Internet gelesen das ich min auf 8004 Euro kommen muss ( Freibetrag Lohnsteuer) damit das FA mir einen Vortra anerkennt? Kann das stimmen?Ich danke euch für eure Mühen
Ich bin Vollzeitstudent an einer Hochschule und habe vorher eine staatlich gepfüfte Ausbildung über 3 Jahre zum Industriekaufmann absolviert. Danach dann Fachabitur und nun das Studium. Wenn ich die div. Diskussionen im Internet verfolge merke ich das normalerweise für ein Erststudium keine WK abgesetzt werden können. Jedoch bin ich wenn ich es richtig verstanden habe nicht in einem erst Studium sondern in einem Zweitstudium und kann somit WK als Verlustvortrag absetzten oder?
Die zweite Frage bezieht sich auf die höhe. Ich würde gerne die Kosten für die Studiengebühren und Semestergebühren ( rund 800 Euro pro Semester) Sowie Fahrtkosten mit meinem eigenen PKW als Verlustvortrag vor mir her schieben. Ich habe jetzt allerdings im Internet gelesen das ich min auf 8004 Euro kommen muss ( Freibetrag Lohnsteuer) damit das FA mir einen Vortra anerkennt? Kann das stimmen?Ich danke euch für eure Mühen
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