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Anlage Kind Abbruchhinweis

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    Anlage Kind Abbruchhinweis

    Habe bei Anlage Kind für die EStErkl. 2011 den Abbruch-Hinweis erhalten: Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, z.B. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.

    1. Ich trage doch nicht das erhaltenen Kindergeld, sondern den Anspruch auf KiG ein, und der ist bei Kindern aus erster Ehe die Hälfte. Bei Kind 1 und 2: 1104.- und bei Kind 3: 1140.-
    2. Kommt in der Patchworkfamilie ein weiteres Kind aus erster Ehe meiner jetzigen Frau (mein Stiefkind) hinzu, dann sind das nochmal 1104.- (zumindest haben Elster und das FA dies 2010 so anerkannt).
    Wo ist mein Denkfehler ?
    Zuletzt geändert von sambaloelek; 06.10.2012, 00:40.

    #2
    AW: Anlage Kind Abbruchhinweis

    Beim Kind aus erster Ehe Ihrer Ehefrau dürfen Sie beim Kindschaftsverhältnis nur folgende Eintragungen machen:
    Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau: leibliches Kind
    Zeile 10: Kindschaftsverhältnis zu einer weiteren Person
    Ansonsten ist bezüglich des Kindergeldes alles richtig.

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      #3
      AW: Anlage Kind Abbruchhinweis

      Hallo Korsika,
      vielen Dank für die schnelle Antwort. Habe über Löschen der einzelnen Kinder die Fehlerquelle bei meinem Stiefkind lokalisiert, dort alles noch 5x geprüft, inklusive Kindschaftsverhältnis zur weiteren Person, dann alle 4 Kinder nochmal nach dem Alter sortiert, aber leider alles vergebens. Die Steuererklärung habe ich jetzt so verschickt (mit Hinweis auf Abbruchvermerk). Das FA soll auch was zum Knobeln haben. Nochmals Danke für die Mühe.

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        #4
        AW: Anlage Kind Abbruchhinweis

        Sie konnten die Steuererklärung elektronisch übermitteln? Bezog sich der Abbruchhinweis dann nur auf die Steuerberechnung?

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          #5
          AW: Anlage Kind Abbruchhinweis

          Hallo Korsika,
          sorry für die späte Antwort. Der Abbuchhinweis bezog sich nur auf die Berechnung, die elektron. Übermittlung war kein Problem. Habe zusammen mit den Belegen einen schriftlichen Hinweis auf das Problem bei Anlage Kinder mit eingereicht. Tja, das FA hat mir jetzt für 4 Kinder einen Freibetrag von nur 13.140 anstatt 14.106 (4 x 3.504) zugebilligt. Daraufhin bin ich nochmals auf die Fehlersuche gegangen und hab ihn gefunden: Bei meinem volljährigem Kind habe ich aus Versehen zwischen mündl. Abi (Juni) und Vorlesungsbeginn an der Uni (Oktober) 3 Monate leer gelassen, obgleich sich das Schuljahr und der Semesterbeginn offiziell nahtlos aneinander anschließen (und KiGeld durchgängig gezahlt wurde). Das hat die Fehlermeldung verursacht. Man lernt eben immer dazu. Morgen erkläre ich's dem FA. Nochmals danke für die Mühe.

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