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Sonderausgaben/Werb.kosten Student

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    Sonderausgaben/Werb.kosten Student

    Hallo Leute,

    erstmal vielen Dank für die tollen Tipps hier im Forum!

    Bei mit geht es um Folgendes:
    Ich bin derzeit Student, habe für 2011 ein Steuererklärung abgegeben und möchte nun wissen, ob ich mit dieser Erklärung noch Chancen habe, später wenn man ein Einkommen hat, die Steuerlast zu drücken?

    Angenommen es wurden 500,- Euro verdient und als Werbungskosten wurden 6000,- angegeben. Das FA sagt nun, dass lediglich 4000,- als Sonderausgaben angerechnet werden konnten. Somit ergibt sich ein negatives Einkommen i.H.v. 3500,- für 2011.

    Habe ich noch Chancen, mit diesem Bescheid zukünftig die Steuerlast zu drücken, obwohl die "Ausgaben" als Sonderausgaben berechnet wurden und nicht als Werbungskosten...?
    Zuletzt geändert von martin23; 08.10.2012, 15:32.

    #2
    AW: Sonderausgaben/Werb.kosten Student

    Bei Sonderausgaben mag sich ein negatives zu versteuerndes Einkommen ergeben. Wichtig für den Verlustvortrag ist jedoch ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte. Genau diese Formulierung im Steuerbescheid suchen. Nur, wenn Werbungskosten anerkannt werden, kann der GdE negativ sein. Die Sonderausgaben werden erst danach abgezogen.

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      #3
      AW: Sonderausgaben/Werb.kosten Student

      Also in den "Erläuterungen" taucht dazu nichts auf.

      Es heißt nur: Zu versteuerndes Einkommen: -3500,-

      Die Sonderausgaben werden aber als Berufsausbildungskosten anerkannt. In den Erläuterungen werden diese aber als Sonderausgaben dargestellt.

      Damals habe eine Einspruch eingelegt mit der Begründung, dass diese als Werbungskosten anerkannt werden sollen. Soweit ich weiß wurde das Ganze zurückgestellt.

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        #4
        AW: Sonderausgaben/Werb.kosten Student

        Dann kannst du nur Abwarten bis über die ganze Geschichte entschieden wurde. Zur gegebenen Zeit bekommst du einen neuen Bescheid oder Post vom Finanzamt.

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          #5
          AW: Sonderausgaben/Werb.kosten Student

          Ja irgendwann wird Post kommen...

          Aber mal angenommen, es wird nichts geändert, bestehen trotzdem Chancen diesen Verlust mit zukünftigen Einkünften zu verrechnen? Oder habe ich diese Steuerklärung vermurkst und ich brauche mir keine Hoffnungen mehr zu machen?

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            #6
            AW: Sonderausgaben/Werb.kosten Student

            Der vortragsfähige Verlust für kommende Jahre wird rechtsverbindlich im Bescheid über die gesonderte Feststellung des Verlustes festgestellt. Wenn dieser Bescheid bestandkräftig ist und nicht mehr geändert werden kann ist in den Folgejahren salopp gesagt nichts mehr drin. Dies gilt auch, wenn der Bescheid aufgrund Verjährung auch nicht mehr erstmalig erlassen werden kann.

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