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PVK Bescheinigung § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG eingereicht

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    PVK Bescheinigung § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG eingereicht

    Meine Frau erhält seit Jahren eine Beamtenpension. 2009 hat sie von ihrer Privaten Krankenkasse die Bescheinigung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG beim Landesverwaltungsamt eingereicht. Seit 01.01.2010 zahlt sie daraufhin weniger Lohnsteuer, dafür müssen wir für 2010 und alle weiteren Jahre ca. 600,- Euro Steuern nach zahlen, bzw. sogar alle 3 Monate Steuern im voraus zahlen. Worin liegt denn da der Sinn, oder was kann da falsch laufen???
    Für Hilfe danke ich jetzt schon.

    #2
    AW: PVK Bescheinigung § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG eingereicht

    Die Vorfrage ist sicherlich, ob die PKV-Thematik tatsächlich -ALLEIN- der Grund für die Nachzahlung ist, oder ob es auch noch andere Gründe gibt. Der Klassiker kann z.B. die Steuerklassenkombination III-V sein oder Nebeneinkünfte oder Lohnersatzleistungen, die beim Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt werden.

    Angenommen die PKV-Thematik wäre zumindest AUCH eine Ursache, dann kann die Mitursache aber tatsächlich folgende Sache sein, die hier schon häufiger durchgenudelt wurde. Im LOHNSTEUERABZUGSVERFAHREN wird in der Steuerklasse V eine Vorsorgepauschale in Höhe von MINDESTENS 12 % des Arbeitslohnes, aber höchstens 1.900 EUR berücksichtigt UNABHÄNGIG von den den tatsächlich angefallenen Beträgen. Wenn der in der dem Arbeitgeber abgegebenen Bescheinigung ausgewiesene Betrag darunter liegt, können Sie sich die Vorlage dort also sparen, der Lohnsteuerabzug war dann schon durch die Gesetzesänderung niedriger.

    Im Rahmen der Einkommensteuererklärung gibt es diese Pauschale aber NICHT mehr, d.h.DORT kommt es auf die tatsächlichen Beträge an. Und wenn diese mehr oder weniger deutlich unter der Pauschale liegen, kann das zu Nachzahlungen führen, wenn nicht genug andere abzugsfähige Versicherungsprämien angefallen sind. Das Problem dürfte somit vor allem bei Leuten mit recht wenigen Versicherungen oder beamteten Berufsanfängern oder Personen mit freier Heilfürsorge auftreten.

    Derartige Fälle führen im übrigen zur VERPFLICHTUNG zur Steuererklärungsabgabe zum 31.05. des Folgejahres.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: PVK Bescheinigung § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG eingereicht

      Hallo Picard777,
      vielen Dank für die ausführliche Antwort. Für mich als Steuerlaie ist das ganze aber noch schwer nachvollziehbar. Ich kann nicht verstehen,dass wenn ich eine Bescheinigung erhalte um Steuern zu sparen, warum wird man dann nirgends daraufhin gewiesen, dass das ganze auch nach hinten losgehen kann.
      Vielen Dank noch einmal.

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        #4
        AW: PVK Bescheinigung § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG eingereicht

        Erhält Ihre Frau auch als Pensionärin noch zusätzliche "Freie Heilfürsorge" - oder ähnliche Leistungen, wie sie bei Polizei oder Feuerwehr möglich sind?

        Im Rahmen der *Lohnsteuer*berechnung wird ggf. noch eine Vorsorgepauschale abgezogen, wenn diese höher ist, als die tatsächlich über die Bescheinigung nachgewiesenen Beiträge.

        Im Rahmen der *Einkommensteuer*veranlagung gibt es diese Pauschale nicht (mehr). Dann zählt nur noch der tatsächlich geleistete Beitrag. Ist dieser niedriger als die Pauschale, kommt es zu einer Nachzahlung.

        Genau das hat sich in 2010 geändert. Bis 2009 gab es die Pauschale auch bei der Einkommensteuer.

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          #5
          AW: PVK Bescheinigung § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG eingereicht

          Auch hier nochmal danke, ich glaube ich komme nun an einem Lohnsteuerberater doch nicht vorbei.
          Gruß aus Berlin

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            #6
            AW: PVK Bescheinigung § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG eingereicht

            Zitat von Steuern??? Beitrag anzeigen
            Hallo Picard777,
            vielen Dank für die ausführliche Antwort. Für mich als Steuerlaie ist das ganze aber noch schwer nachvollziehbar. Ich kann nicht verstehen,dass wenn ich eine Bescheinigung erhalte um Steuern zu sparen, warum wird man dann nirgends daraufhin gewiesen, dass das ganze auch nach hinten losgehen kann.
            Vielen Dank noch einmal.
            Sie erhalten nicht eine Bescheinigung um Steuern zu sparen, sondern eine Bescheinigung, die Ihnen bestimmte Beträge zur Vorlage beim Finanzamt bestätigt. Ob sich das dann steuerlich auswirkt, kann doch vorher Niemand wissen. Insbesondere nicht die Krankenkasse z.B. kann ja nicht wissen, ob Ihre Steuer vielleicht von vorneherein Null beträgt. Der Schuss geht nicht nach hinten los WEGEN DER Bescheinigung, sondern weil der Gesetzgeber so schlau war, im Lohnsteuerabzugsverfahren eine Pauschale wie in früheren Jahren zu gewähren, die es dann aber dann neuerdings im Veranlagungsverfahren nicht mehr gibt, so dass es in bestimmten Fällen zu Nachzahlungen kommen kabnn - ggf. neben weiteren Nachzahlungsgründen. Das wurde nicht sooo publik gemacht wie es sein sollte, aber es wurde publik gemacht in den Medien.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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              #7
              AW: PVK Bescheinigung § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG eingereicht

              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
              Sie erhalten nicht eine Bescheinigung um Steuern zu sparen, sondern eine Bescheinigung, die Ihnen bestimmte Beträge zur Vorlage beim Finanzamt bestätigt. Ob sich das dann steuerlich auswirkt, kann doch vorher Niemand wissen. Insbesondere nicht die Krankenkasse z.B. kann ja nicht wissen, ob Ihre Steuer vielleicht von vorneherein Null beträgt. Der Schuss geht nicht nach hinten los WEGEN DER Bescheinigung, sondern weil der Gesetzgeber so schlau war, im Lohnsteuerabzugsverfahren eine Pauschale wie in früheren Jahren zu gewähren, die es dann aber dann neuerdings im Veranlagungsverfahren nicht mehr gibt, so dass es in bestimmten Fällen zu Nachzahlungen kommen kabnn - ggf. neben weiteren Nachzahlungsgründen. Das wurde nicht sooo publik gemacht wie es sein sollte, aber es wurde publik gemacht in den Medien.
              ???????????????????
              Zuletzt geändert von Steuern???; 26.10.2012, 20:21.

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                #8
                AW: PVK Bescheinigung § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG eingereicht

                Dann habe ich das wohl falsch verstanden, ich sag ja, "Steuerlaie". Für mich war das nur die einfachste Erklärung, denn unsere Gehälter haben sich nicht geändert. Dass einzige war, das meine Frau seitdem weniger Abzüge hatte und wir seit dem Steuernachzahlungen bzw. auch noch Steuern voraus zahlen müssen. Unsere Steuerklasse mit III/V ist auch gleich geblieben und nach mehreren Überprüfungen auch richtig. Bleibt wohl doch nur ein Weg zum Steuerberater.

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                  #9
                  AW: PVK Bescheinigung § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG eingereicht

                  Können sie ja machen mit dem Steuerberater, aber wozu ? Damit der Ihnen dann für Geld das noch einmal bestätigt ? In Ordnung. Oder was soll der jetzt besser machen als zum selben Ergebnis kommen ?
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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