Hallo zusammen,
im Rahmen der doppelten Haushaltsführung ist es möglich wöchentlich eine Familienheimfahrt und die Strecke zwischen Arbeitsstätte und Zweitwohnung geltend zu machen. Wie verhält es sich nun mit der Fahrt vom Hauptwohnsitz zur Arbeitsstätte, z.B. zu Beginn der Woche. Lässt sich dies Fahrt auch anrechnen? Vielen Dank für die Hilfe & Grüße!
im Rahmen der doppelten Haushaltsführung ist es möglich wöchentlich eine Familienheimfahrt und die Strecke zwischen Arbeitsstätte und Zweitwohnung geltend zu machen. Wie verhält es sich nun mit der Fahrt vom Hauptwohnsitz zur Arbeitsstätte, z.B. zu Beginn der Woche. Lässt sich dies Fahrt auch anrechnen? Vielen Dank für die Hilfe & Grüße!
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