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Berechnung der steuerpflichtigen Rente

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    Berechnung der steuerpflichtigen Rente

    Hallo Zusammen,
    ich habe zur Erstellung der Einkommensteuererklärung das Programm ElsterFormulare Version 13.3.0 herangezogen.
    In der Anlage R habe ich den Jahresbetrag der Rente eingetragen und
    das Rentenbeginndatum.
    Nun bekomme ich den Steuerbescheid und darin steht ein ganz anderer
    zu versteuernder Betrag, als Elster ihn mir ausrechnet.
    Was habe ich falsch gemacht?
    DANKE

    Gruß
    SG

    #2
    AW: Berechnung der steuerpflichtigen Rente

    Haben Sie vielleicht die Rentenanpassungsbeiträge nicht gesondert eingetragen? Denn diese werden nicht mit dem Ertragsanteil, sondern in voller Höhe besteuert.

    Kommentar


      #3
      AW: Berechnung der steuerpflichtigen Rente

      Vielen Dank für die rasche Antwort.

      Nein, natürlich habe ich die Rentenanpassung nicht extra eingetragen :-(
      Daran liegt das also?

      Gruß
      SG

      Kommentar


        #4
        AW: Berechnung der steuerpflichtigen Rente

        Tja, ohne weitere Informationen darüber, was eingetragen wurde, kann man da natürlich sehr viel sagen.

        Allgemein gilt:
        Es gibt einen steuerfreien Teil der Rente. Wieviel Prozent richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Nun wird dieser steuerfreie Betrag festgeschrieben. Heißt, normale Rentenerhöhungen nach Festschreibung sind voll steuerpflichtig.
        Relevant für die Festschreibung ist die Jahresrente im Jahr nach Rentenbeginn.

        Nun ist die Logik der Anlage R etwas gewöhnungsbedürftigt. Erfragt wird: die Jahresrente im Veranlagungszeitraum, das Jahr des Rentenbeginns, und dann, das ist oft der Knackpunkt, der Anpassungsbetrag, um den die Rente seit Jahr der Festschreibung gestiegen ist. Nun sind Jahresbetrag der Rente und Jahr des Rentenbeginns recht trivial, aber aus dem Rentenanpassungsbetrag wird die Ursprungsrente im Jahr der Feststellung zurückgerechnet, und daraus ergibt sich abhängig vom Rentenbeginn der steuerfreie Betrag. Sprich, wer bei Anpassungsbetrag Murks einträgt, kriegt auch nur Murks zurück. Gerne gesehener Fehler. Ob das im konkreten Fall die Ursache ist, kann man nicht sagen, s.o.

        Kommentar


          #5
          AW: Berechnung der steuerpflichtigen Rente

          Vielen Dank für die Antwort.

          Ich habe die Rente der Monate 1-6 und die Rente der Monate 7-12 zusammengerechnet und in die Spalte Rentenbetrag einschl. Einmalzahlungen eingetragen. Darunter gibt es noch zwei Spalten, in welche man einmal den Wert der Einmalzahlung und den Wert der Rentenanpassung eintragen kann.

          Dort habe ich nichts eingetragen.

          Liegt es daran?

          Gruß
          SG

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            #6
            AW: Berechnung der steuerpflichtigen Rente

            Mit Sicherheit, da dieser Rentenanpassungsbetrag wie bereits gesagt voll versteuert wird, der restliche Teil der Rente nur mit dem Ertragsanteil.

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              #7
              AW: Berechnung der steuerpflichtigen Rente

              Alles klar, vielen Dank.
              Beim nächsten Mal weiß ich Bescheid.

              Schönen Tag an alle und vielen Dank.

              Gruß
              SG

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                #8
                AW: Berechnung der steuerpflichtigen Rente

                Ja, genau wie bobobaer ja gesagt hat. Zumindest sicherlich ein Grund. Ob es noch mehr gibt, wissen wir ohne Info nicht.

                Da ich noch kein Rentner bin, weiß ich das nicht genau, aber ggf. steht der Betrag auch im Rentenanpassungsbescheid. Ansonsten selbst ausrechnen.

                Wenn das nicht weiterhilft, brauchen wir die konkreten Daten, die da wären: welches Jahr, Rentenbeginn, monatliche BRUTTOrente VOR Abzug der Krankenversicherung in den einzelnen Monaten, von Ihnen errechneter Rentenanpassungsbetrag, Werte laut Steuerbescheid.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Berechnung der steuerpflichtigen Rente

                  Das Alles muß man sich selbst ausrechnen.
                  Vom aktuellen Bescheid den Betrag om 2.Rentenbescheid abziehen.
                  Wenn einem das zuviel ist Differenz zum Vorjahr eintragen.
                  Berechnung stimmt dann natürlich nicht genau

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Berechnung der steuerpflichtigen Rente

                    Warum immer wieder das Rad neu erfinden?

                    Schon in
                    https://www.elster.de/anwenderforum/archive/index.php/t-29760.html
                    war diese Frage vollständig beantwortet!
                    Neu ist nur der aktualisierte Link
                    https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb
                    Mit freundlichen Grüßen
                    gez. D. Cremer

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