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Verschiedene Renten - was ist was steuerrechtlich??

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    Verschiedene Renten - was ist was steuerrechtlich??

    Hallo,

    ich bin seit 1.7.2012 Neurentnerin und beziehe neben der gesetzlichen noch andere Renten, deren Zuordnung mir schwer fällt:

    - Rente der Pensionskasse für freie Mitarbeiter der Rundfunkanstalten: größter Teil aus Beiträgen von versteuertem Einkommen, kleiner Teil aus Beiträgen von unversteuertem Einkommen. Frage: Was davon wird nur mit dem Ertragsanteil besteuert? Und ist diese Pensionskasse eine berufsständische Versorgungseinrichtung??

    - Rente der Baden-Badener Pensionskasse der ARD-Landesrundfunkanstalten für die unbefristet angestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese Rente ist eine Kapitalabfindung für meine Höherversicherung durch Gehaltsverzicht. Wie muss die versteuert werden? Und ist diese Pensionskasse eine berufsständische Versorgungseinrichtung??

    Dann noch eine letzte Frage: es heißt immer, erst nach einem vollen Jahr Rentenbezug kann die Steuerlast ermittelt werden. Wann muss ich für meine Rente ab 1.7. denn nun die Steuererklärung abgeben - für das ganze Jahr 2012 (halbes Jahr normales Einkommen plus halbes Jahr Rente) oder erst in 2013???

    Danke für die Hilfe,
    Emma

    #2
    AW: Verschiedene Renten - was ist was steuerrechtlich??

    Bezüglich ihrer Pensionskassen warten Sie einmal Anfang 2013 ab und sehen, was auf der Bescheinigung der Pensionskasse draufstehen wird. Voraussichtlich wird das unter betrieblicher Altersversorgung laufen und da genau drauf stehen, welche Beträge in welcher Höhe zu welcher Leistungsnummer für die Seite 2 der Anlage R angefallen sind. Eventuell nötige Zusatzangaben werden da auch drauf stehen. Wenn sie das dann in Elsterformular für Einkommensteuer 2012 eingeben, was vermutlich irgendwann im Januar zur Verfügung stehen wird, werden Sie sehen, wie die Besteuerung konkret dann aussieht.

    Wenn Sie es gar nicht abwarten können, fragen Sie am besten Ihre Pensionskasse direkt. Sie werden nicht die erste Person sein, bei der sich die darüber haben Gedanken machen müssen ;-)

    Die letzte Frage stimmt so nicht. Sie müssen in der Steuererklärung angeben, was Sie IN 2012 gezahlt bekommen haben vom 01.01.-31.12.2012, also halbes Jahr normales Einkommen und halbes Jahr Rente, soweit der Rententräger das auch tatsächlich in 2012 auszahlt. Soweit er in 2013 nachzahlt, kommt das auch erst in 2013 rein.

    Was sie vermutlich meinen, ist die festgeschriebene Höhe des steuerfreien Anteils der Rente. Diese kann erst nach einem vollen RentenKALENDERjahr ermittelt werden, denn der steuerfreie Anteil für 2012 wäre ja in 2013 zu niedrig, wenn Sie dann die doppelte Rente kassieren.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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