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Absetzbarkeit Studienkosten

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    Absetzbarkeit Studienkosten

    Hallo,

    Studentin 33 Jahre im Master befindlich Lehrerstudium in Berlin.
    Studentin hat erfahren dass man die Kosten für das Studium absetzen kann.
    Nun kurz mal mein Lebenslauf. Berufausbildung nach Realschulabschluss gemacht und abgeschlossen. Ein Jahr Arbeit. Dann Vollzeitkolleg besucht und Abitur gemacht. 2006 abgeschlossen. Dann zwei Jahre arbeiten gegangen. Seit 2008 im Studium jetzt im Master wird benötigt für Lehramt. Studium wird 2013 abgeschlossen sein.
    Zwischendurch wurde auch mal gearbeitet 400 und auch mehr.
    Ich möchte sehr gerne viele Sachen absetzen Bsp. Semesterticket, Kosten für das Ausdrucken meiner Arbeiten usw. Druckerpatronen, Bücher etc..
    Nun hab ich die Anträge vom Finanzamt geholt.
    Frage Was muss ich oben ankreuzen? Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags oder einfach Werbungskosten geltend machen?
    Ich bin allein habe keine Kinder.
    Und inwiefern kriege ich später das wieder? Ich hab ja keine Steuern bezahlt. Wird das also mit der Berufsaufnahme nachträglich verrechnet?

    Danke

    LG

    #2
    AW: Absetzbarkeit Studienkosten

    Hallo Crabtree,

    grundsätzlich gilt, wer keine Steuern gezahlt hat, kann nichts zurückbekommen.

    Zu den anderen Dingen können sich sicher noch andere äußern.
    Tschüß

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      #3
      AW: Absetzbarkeit Studienkosten

      Frage Was muss ich oben ankreuzen? Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags oder einfach Werbungskosten geltend machen?

      Das Kreuz setzen. ;-)
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
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        #4
        AW: Absetzbarkeit Studienkosten

        wichtig ist nur, dass 2008 zum 31.12.12 verjährt, also unbedingt dieses Jahr noch beim FA sein muss. Wenn Deine Werbungskosten höher als die Einnahmen sind, bekommts Du automatisch einen Bescheid über den Verlustvortrag. Pauschal versteuerter Arbeitslohne (im Volksmund "400 Euro Job") hat nichts in der Steuererklärung verloren. Aber Achtung, man kann auch (veralteter Begriff) "auf Lohnsteuerkarte" arbeiten und nur 400 Euro verdient haben.

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          #5
          AW: Absetzbarkeit Studienkosten

          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          Hallo Crabtree,

          grundsätzlich gilt, wer keine Steuern gezahlt hat, kann nichts zurückbekommen.

          Zu den anderen Dingen können sich sicher noch andere äußern.
          Tschüß
          Hallo,
          das stimmt nur bedingt, ich habe gehört, dass man diese ausgaben für das studium auf jeden fall anmelden muss zu zeiten des studiums und nach abschluss und bei erwerb mit steuerabgaben können dann genau diese aufwendungen im nachhinein geltend gemacht werden. also reduzieren sich bei zukünftigen einnahmen und steuern das zu versteuernde einkommen wegen den rückwirkend geltend gemachten verlusten bzw. aufwendungen.

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            #6
            AW: Absetzbarkeit Studienkosten

            Hallo kalle59,

            meine Aussage bezog sich auf das laufende Jahr, in dem keine Steuernbezahlt wurden, da kann man nichts zurückbekommen.
            Den Punkt den du ansprichst, hat ja Kloebi schon erklärt mit dem Bescheid über einen Verlustvortrag.

            Tschüß

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