Hallo,
bei der Anschaffung einer Immobilie zur Vermietung werden ja die Notarkosten gemäß dem Verhältnis Gebäudewert/Gesamtkaufpreis in der AfA-Berechnung mit einbezogen.
Meine Frage:
Ist der verbleibende Anteil der Notarkosten (Grundstück) nicht auch zumindest als Werbungskosten absetzbar, auch wenn das Grundstück selbst nicht abgeschrieben werden kann?
Schließlich muss das Grundstück ja erworben werden, um darauf ein Gebäude zu errichten, welches vermietet werden kann.
Vielen Dank für die Aufklärung!
Grüße,
Haubi
bei der Anschaffung einer Immobilie zur Vermietung werden ja die Notarkosten gemäß dem Verhältnis Gebäudewert/Gesamtkaufpreis in der AfA-Berechnung mit einbezogen.
Meine Frage:
Ist der verbleibende Anteil der Notarkosten (Grundstück) nicht auch zumindest als Werbungskosten absetzbar, auch wenn das Grundstück selbst nicht abgeschrieben werden kann?
Schließlich muss das Grundstück ja erworben werden, um darauf ein Gebäude zu errichten, welches vermietet werden kann.
Vielen Dank für die Aufklärung!
Grüße,
Haubi
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