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Absetzbarkeit Notarkostenanteil Grundstück

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    Absetzbarkeit Notarkostenanteil Grundstück

    Hallo,

    bei der Anschaffung einer Immobilie zur Vermietung werden ja die Notarkosten gemäß dem Verhältnis Gebäudewert/Gesamtkaufpreis in der AfA-Berechnung mit einbezogen.

    Meine Frage:
    Ist der verbleibende Anteil der Notarkosten (Grundstück) nicht auch zumindest als Werbungskosten absetzbar, auch wenn das Grundstück selbst nicht abgeschrieben werden kann?
    Schließlich muss das Grundstück ja erworben werden, um darauf ein Gebäude zu errichten, welches vermietet werden kann.

    Vielen Dank für die Aufklärung!

    Grüße,
    Haubi

    #2
    AW: Absetzbarkeit Notarkostenanteil Grundstück

    Nein, ist es nicht, der Notarkostenanteil für den Grund und Boden wird genauso wie der Grund und Boden behandelt: Kein Abzug, da der Grund und Boden sich nicht abnutzt, also Sie Ihr Geld nun einfach nicht mehr in Scheinen, sondern in Sachwert haben. Sie sind ja durch den Kauf genauso arm oder reich wie vorher.

    Beim Gebäude selbst ist das etwas anders, da da Ding sich ja nach und nach abnutzt und altert, Sie also grundsätztlich ärmer werden.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Absetzbarkeit Notarkostenanteil Grundstück

      Naja, ich bin eben um die das Grundstück betreffenden Notarkosten ärmer...

      Kommentar


        #4
        AW: Absetzbarkeit Notarkostenanteil Grundstück

        Ihnen war aber das Grundstück der Kaufpreis UND Notarkosten wert.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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