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Netto Einkauf verkehrt?

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    Netto Einkauf verkehrt?

    Sehr geehrte User,

    ich bin neu hier und möchte gleich an das Community eine Frage stellen, was mein Steuerberater mit versucht zu erklären, ich dagegen einfach nicht zustimmen möchte..

    Beispiel:
    Firma XY kauft 10.000 EUR NETTO Waren ein
    Verkauft diese wiederum für 10.000 EUR Netto + MwSt. = 11.900 EUR
    = In der Tat hat die Firma ja kein Gewinn also muss der im Monat Beispiel Ja
    = 1900 EUR an diesem Monat zu versteuern ( 361 EUR ) die Differenz eben
    aber ja nicht den Gesamten Betrag von 11.900 EUR versteuern oder??

    Der Steuerberater meint das es Egal sei ob man Gewinn erzielt oder wieviel man NETTO einkauft , die Ausgaben seien auch Egal, da ja NETTO eingekauft.
    Man sollte die 1900 EUR MwSt. an das Finanzamt trotz der obigen Rechnung abgeben

    Ich bin der Meinung; Einkauf = Ausgabe somit ist dieser Betrag nicht Ganz zu versteuern..

    Was ist nun Richtig?

    #2
    AW: Netto Einkauf verkehrt?

    vermutlich hat der steuerberater recht, nicht umsonst ist er steuerberater ;-)

    soweit firma XY am umsatzsteuerverfahren teilnimmt (also kein kleinunternehmer im Sinne §19 UStG ist) , ist die beim verkauf der waren eingenommene Umsatzsteuer (also im Beispiel 1900,-) ans Finanzamt abzuführen.

    Lediglich die sog. Vorsteuer, also Umsatzsteuer die auf Rechnungen beim Einkauf ausgewiesen und bezahlt wurde kann gegengerechnet werden.

    beispiel: einkauf waren für 5000,- zzgl umsatzsteuer 950,-, verkauf für 10000,- zzgl umsatzsteuer 1900,- ergibt eine zahllast ans finanzamt von 1900-950=950,- euro - also nur differenz zwischen den umsatzsteuerbeträgen!!

    hat man NETTO eingekauft, wie du das hier nennst und vermutlich damit meinst, das beim einkauf eben keine mwst von firma xy an den verkaeufer gezahlt wurde, so hat man auch nichts gegenzurechnen und das FA bekommt, wie vom steuerberater bereits angesagt die vollen 1900,-

    jedenfalls kann man _nicht_ einen bruttobetrag gegen einen netto-betrag aufrechnen und die differenz mit umsatzsteuer versehen wollen...

    unabhaengig vom umsatzsteuerverfahren gibt es dann noch die ermittlung des gewinns und der ggf. darauf anfallenden einkommenssteuern, das ist aber voneinander klar getrennt und sollte ggf. in einem existenzgründerseminar erklärt werden ;-)

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      #3
      AW: Netto Einkauf verkehrt?

      Vielen Dank für deine Antwort,

      ja stimmt, nur ist das irgendwie unlogisch weil ich immer wieder höre das man auch
      Für den Einkauf bei z.B. 10.000 EUR NETTO = 1.900 Euro Vorsteuer geltend gemacht werden kann.

      Wenn das so wäre, kommt es ja schließlich auf das selbe oder?

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        #4
        AW: Netto Einkauf verkehrt?

        Vorsteuer können Sie nur geltend machen, wenn Ihnen über den Einkauf eine Rechnung des Verkäufers vorliegt und in dieser Rechnung die Mehrwertsteuer = Vorsteuer gesondert ausgewiesen ist.

        Sollte der Verkäufer in der Rechnung die Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen haben obwohl er dazu nicht berechtigt ist (Kleinunternehmer, Privatperson etc.) ist er verpflichtet, diesen Betrag an das Finanzamt abzuführen.
        Zuletzt geändert von ; 03.01.2013, 18:37.

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          #5
          AW: Netto Einkauf verkehrt?

          Vielen Dank für Ihre Antwort,

          also ich habe es letztendlich verstanden, bitte aber ganz vorsichtig und höfflich um eine Bestätigung damit ich das auch zu 100% verstanden habe :-)))

          Firma XY Verkauft 11.900EUR inkl. MwSt = So verlangt der Staat selbstverständlich
          1.900EUR für die MwSt.
          Kauft man allerdings ebenfalls in selber Höhe die Ware ein (ebenfalls mit Steuer) so hat man nichts zurückzuzahlen.

          Wenn aber keine MwSt. beim EK bezahlt wurde, sollte dies nachgeholt werden.

          Wenn mann günstiger Einkauft, sollte der Gewinn ebenfalls versteuert werden um 19% und im Jahres ende über alles 15.000EUR (Ledig) ebenfalls um 19% Wenn man verheiratet ist dann eben alles über 25.000EUR.

          Wenn das alles stimmt habe ich es fast geschafft :-)

          Danke für Ihre Antwort im Voraus.

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            #6
            AW: Netto Einkauf verkehrt?

            Vom Grundsatz her haben Sie mit dieser Aussage alles verstanden:

            Firma XY Verkauft 11.900EUR inkl. MwSt = So verlangt der Staat selbstverständlich
            1.900EUR für die MwSt.
            Kauft man allerdings ebenfalls in selber Höhe die Ware ein (ebenfalls mit Steuer) so hat man nichts zurückzuzahlen.

            Nur: warum soll jemand etwas zum gleichen Preis verkaufen wie er es eingekauft hat?
            Ihr Problem - was immer es auch ist -hat nichts mit dem Forum von Elsterformular zu tun, denn dies ist nicht dazu da, steuerberatend tätig zu werden. Dafür haben Sie ja einen Steuerberater als kompetenten Ansprechpartner.

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              #7
              AW: Netto Einkauf verkehrt?

              Hallo Heinz J.,

              Ihr Beispiel:

              Ein Lieferant, der keine Vorsteuer Abzugsberechtigung hat, verkauft
              seine Ware

              Pos.1 für EURO 10.000 (enthält keine Mehrwersteuer)

              Sein Kunde, der eine Vorsteuer Abzugsberechtigung hat, bezahlt:

              Pos.2 EURO 10.000 (enthält keine Mehrwersteuer)

              Der Kunde Pos.2 verkauft diese Ware mit folgender Berechnung:

              Pos.3 Warenwert EURO 10.000
              zuzüglich MwSt EURO 1.900
              Verkaufspreis EURO 11.900

              Gemäß der Berechnung Pos.3 muß dem Finanzamt EURO 1.900
              bezahlt werden.
              Zuletzt geändert von ; 03.03.2013, 00:08.

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