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Ausbildungskosten Rückwirkend in die Steuererklärung einfließen lassen

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    Ausbildungskosten Rückwirkend in die Steuererklärung einfließen lassen

    Hallo zusammen,

    kurze Vorgeschichte:

    Abitur gemacht, dann halbes Jahr gearbeitet, dann ein Jahr Bundeswehr, dann wieder ein halbes Jahr gearbeitet und dann 2010 Ausbildung gestartet. Mitlerweile bin ich also im 3. Lehrjahr und liege noch immer UNTER der Steuergrenze.

    Nachdem ich mich ein paar Monate mit dem Thema Steuererklärung beschäftigt habe, habe ich mich Anfang letzten Jahres daran gemacht die Steuererklärungen 2008, 2009, 2010 und 2011 zu machen. Hier habe ich logischerweise überall die Beträge zurück erhalten, die ich gezahlt habe, da ich ja immer nur ein halbes Jahr Angestellter war.

    Soweit, so gut ... NUN habe ich erfahren, dass man seine Ausbildung (bis zu 6000 EURO im Jahr) ebenfalls mit bei der Steuererklärung angeben kann, was ja dann fürs nächste Jahr vorteilhaft ist, durch den Vorverlustantrag ...

    Meine Frage ist nun: Ist es möglich, meine beiden Steuererklärungen 2010 und 2011 noch zu Ändern, bzw neu zu machen? wenn ja, wie, wenn nein, kann ich dann im Jahr 2012 einfach bis zu 18000 euro (3*6000 euro) für die ausbildung angeben? wenn ja, wie?!

    ich hoffe, ihr versteht mein "problem" und könnt mir weiterhelfen.

    mfg

    Ice-T

    #2
    AW: Ausbildungskosten Rückwirkend in die Steuererklärung einfließen lassen

    Welche Ausbildungskosten hattest du denn? Woher hast du das mit den 6000 Euro
    (stimmt nicht). So wie es ausschaut bist du in einer Lehre. Da warst du auch 2011. Hast du so eine hohe Ausbildungsvergütung bekommen, dass du dafür Steuern bezahlt hast. Du schreibst von Erstattung.
    Um einen Verlustvortrag zu erreichen musst du ein negatives Einkommen erzielt haben.

    Grob gesagt, deine Werbungskosten müssen höher sein als dein Einkommen.
    Zu den Webungskosten zählen Fahrtkosten, Arbeitsmittel, eventuell Unterkunft u.s.w.
    Also schau erstmal ob deine Werbungskodsten so hoch sind, dass du negative Einkünfte hast.


    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Ausbildungskosten Rückwirkend in die Steuererklärung einfließen lassen

      danke erstmal für die rasche antwort

      das mit den 6000 euro habe ich hier: (http://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/ausbildung-studium/diese-ausbildungskosten-koennen-sie-von-der-steuer-absetzen.html) und auch in etlichen anderen berichten gelesen.

      aktuell bin ich im 3. Aubildungsjahr, das stimmt. 2010 habe ich die Steuer komplett zurück erhalten, da ich ja bis März beim Bund war und ab September Azubi, sprich nur 5 Monate "voll gearbeitet" habe und somit alles zurückholen konnte. 2009 konnte ich auch alles zurückholen und 2008 auch. 2011 logischerweise nicht, weil ich ja keine steuer gezahlt habe. konnte aber meinen verlust auf kapp 300 euro bringen. wenn ich nun natürlich noch meine Ausbildungskosten mit einbringen könnte, wäre das genial, denn ob ich nun 300 verlust mit ins neue jahr nehme oder 6300 das ist schon ein unterschied ... und dann nochmal 6000 und dann nochmal 6000 dann bin ich ja bei 18000 (natürlich jetz im optimalfall, ob ich das zusammenbekomme, ist fraglich, aber zumindest würde ich es schaffen, den "minusbetrag" zu erhöhen, was mir dann natürlich im ersten bzw zweiten jahr NACH der ausbildung zugute kommen würde ...

      ich hoffe, mein anliegen wurde jetzt klarer

      lg

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        #4
        AW: Ausbildungskosten Rückwirkend in die Steuererklärung einfließen lassen

        Das sind ja bei der ersten Ausbildung Sonderausgaben und keine Werbungskosten
        und somit ist ein Verlustvortrag hinfällig. Das geht ja auch eindeutig aus dem angegebenen Link hervor.
        Die alten Steuererklärungen können nicht mehr abgeändert werden.
        Ist in diesem Fall auch nicht relevant.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Ausbildungskosten Rückwirkend in die Steuererklärung einfließen lassen

          Kurz zusammengefasst:
          - Wenn dür die Jahre schon Erklärungen abgegeben wurden und Bescheide erstellt sind, die älter als einen Monat sind, können die zusätzlichen Kosten nicht mehr geltend gemacht werden.
          - Es gibt keinen Vortrag für Sonderausgaben (die bis maximal 6000,- angesetzt werden können).
          - Ausgaben für die Ausbildung können nicht als Werbungskosten UND Sonderausgaben angesetzt werden - nur etweder / oder.

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            #6
            AW: Ausbildungskosten Rückwirkend in die Steuererklärung einfließen lassen

            ok jetzt stehe ich auf dem schlauch

            wenn die ausbildung in die sonderausgaben reinzählt und diese nicht in den verlustantrag übernommen werden können, wieso schlagen sich dann alle darum eine steuererklärung abzugeben und ihre ausbildugskosten mit aufzugliedern? das bringt doch dann garnichts, denn als azubi verdient man eh selten über 9000 euro im jahr und somit kommt man durch den gesetzlichen freibetrag von 1000 euro automatisch unter die steuergrenze von 8004 euro oder habe ich jetzt hier irgendwas vergessen?

            ok, die beiden letzten jahre können nicht geändert werden, wie mache ich es nun 2012? als sonderausgabe oder als werbungskosten? wo ist der unterschied und was ist schlauer?

            @sabre: wieso habe ich eigentlich nicht die möglichkeit meine bereits abgegebenen daten zu ändern? es kann ja sein (wie bei mir gerade) dass ich etwas vergessen, bzw nicht gewusst habe und schließlich hat man doch eine 4 jährige festsetzungsverjährung ... UND das steueramt könnte doch auch jederzeit meine daten nachträglich ändern, wieso dürfen die das und ich nicht?

            mfg
            Zuletzt geändert von ICE-T; 07.01.2013, 18:48.

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              #7
              AW: Ausbildungskosten Rückwirkend in die Steuererklärung einfließen lassen

              Tja, wenn der Bescheid erteilt wurde, dann wird er nach einem Monat rechtskräftig! Nur soweit er in bestimmten Punkten vorläufig ist oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht kann er noch geändert werden.

              (Ach ja, natürlich gibt's Ausnahmen. Dazu gehört aber nicht 'vergessen' oder 'nicht gewusst')

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                #8
                AW: Ausbildungskosten Rückwirkend in die Steuererklärung einfließen lassen

                Hallo ICE-T.

                Bei einer beruflichen Forbildung oder 2. Ausbildung bräuchtest du bei einem Einkommen von 9000 Euro Werbungskosten von 10000 Euro um einen Verlustvortrag von 1000 Euro zu haben.

                Wie hoch wären denn deine Webungskosten für 2012 und wie hoch dein Einkommen.
                Die 6000 Euro, die du als Sonderausgabenabzug erwähnt hast,
                sind keine Pauschale ,die musst du belegen.
                Also berechne erstmal deine Ausgaben und wenn dann dein Einkommen immer noch über null liegt, ist eh alles für die Katz.

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Ausbildungskosten Rückwirkend in die Steuererklärung einfließen lassen

                  Zusätzlich kann man die Ausbildungskosten als Sonderausgaben nur geltend machen, wenn man diese nicht im Rahmen eines "Ausbildungsdienstverhältnisses" hat, sondern eine Ausbildung macht ohne gleichzeitig etwas zu verdienen - z. B. ein Erststudium.

                  Diejenigen, die jetzt zwanghaft versuchen eine Steuererklärung für alte Jahre abzugeben, um einen Verlustvortrag zu bekommen sind diejenigen, die in einer Berufausbildung sind, in der sie wenig verdienen aber hohe Ausgaben haben.

                  Denn nur (wie FIGUL bereits geschrieben hat) wenn die TATSÄCHLICHEN Kosten höher sind als die *Bruttoeinnahmen* aus der Ausbildungstätigkeit, kommt man zu einem Verlustvortrag.

                  Wenn schon Bescheide erteilt wurden braucht man zudem noch eine passende Änderungsvorschrift aus der Abgabenordnung. Für "ach, da habe ich aber was vergessen und möchte jetzt mehr Geld zurück haben" gibt es keine Vorschrift.

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