Sehr geehrte Forum-Mitglieder,
seit 2012 bin ich in einem Angestelltenverhältnis tätig und fertige nebenher meine Promotion an. Daher bin ich auch als Promotionsstudent an der Uni eingeschrieben.
Soweit ich es verstanden habe, kann ich den Semesterbeitrag als Fortbildungs- also Werbungskosten angeben. Ist das so richtig?
Meine zweite Frage betrifft die Angaben zur Pendlerpauschale. Ich fahre jeden Tag 80 km mit dem Zug zu meiner Arbeitsstätte. Manchmal auch mit dem Auto, gerade so wie es zeitlich passt. Als Fahrtticket benutze ich mein Semesterticket. Wie gebe ich nun die Entfernungspauschale an: 0,30 Euro x 80 km x 230 Tage = 5520 Euro ???
Als Zugticket verwende ich wie gesagt das Semesterticket? Kann ich dann trotzdem als Werbungskosten 4500 Euro ansetzen?
Wäre sehr dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen kann.
Vielen Dank.
seit 2012 bin ich in einem Angestelltenverhältnis tätig und fertige nebenher meine Promotion an. Daher bin ich auch als Promotionsstudent an der Uni eingeschrieben.
Soweit ich es verstanden habe, kann ich den Semesterbeitrag als Fortbildungs- also Werbungskosten angeben. Ist das so richtig?
Meine zweite Frage betrifft die Angaben zur Pendlerpauschale. Ich fahre jeden Tag 80 km mit dem Zug zu meiner Arbeitsstätte. Manchmal auch mit dem Auto, gerade so wie es zeitlich passt. Als Fahrtticket benutze ich mein Semesterticket. Wie gebe ich nun die Entfernungspauschale an: 0,30 Euro x 80 km x 230 Tage = 5520 Euro ???
Als Zugticket verwende ich wie gesagt das Semesterticket? Kann ich dann trotzdem als Werbungskosten 4500 Euro ansetzen?
Wäre sehr dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen kann.
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