Guten Tag zusammen,
wie viele andere auch habe ich eine Frage zu meiner Einkommenssteuererklärung 2011, die ich in diesem Jahr etwas schneller über die Bühne bringen möchte.
Situation: unverheiratet , Stkl.1 , 1 Kind im August 2011 geboren ,Kinderfreibetrag 0,5
Meiner Partnerin ist nach der Geburt, im August 2011 in Elternzeit gegangen und hat bis Juli 2012 Elterngeld erhalten, ist auch jetzt noch in Elternzeit.
Sie hat aber im August 2011 wieder angefangen zu arbeiten.Mini Job,max.400Euro im Monat.
Da sie im letzten Jahr also keine Steuern gezahlt hat, brauch sie also auch keine Steuererkläung machen.
Bei meiner Steuererklärung habe ich nun aber einige Schwierigkeiten:
Die Plausibilitätsprüfung gibt an, daß ich kein Elterngeld eingetragen habe, wobei ich bisher davon ausging das ich dies in meiner auch nicht eintragen muss.
Das Programm gibt an:
Es ist kein Elterngeld eingetragen, auch nicht auf Anlage N , das Geburtsdatum von X deutet aber darauf hin.
Anlage N Nr.29 oder Seite 4 Nr.94.
Ich habe bereits ohne einen Eintrag versucht die Erklärung zu berechnen, was jedoch nicht funktionierte.
Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
Im voraus vielen Dank an alle.
LG
Tomtom82
wie viele andere auch habe ich eine Frage zu meiner Einkommenssteuererklärung 2011, die ich in diesem Jahr etwas schneller über die Bühne bringen möchte.
Situation: unverheiratet , Stkl.1 , 1 Kind im August 2011 geboren ,Kinderfreibetrag 0,5
Meiner Partnerin ist nach der Geburt, im August 2011 in Elternzeit gegangen und hat bis Juli 2012 Elterngeld erhalten, ist auch jetzt noch in Elternzeit.
Sie hat aber im August 2011 wieder angefangen zu arbeiten.Mini Job,max.400Euro im Monat.
Da sie im letzten Jahr also keine Steuern gezahlt hat, brauch sie also auch keine Steuererkläung machen.
Bei meiner Steuererklärung habe ich nun aber einige Schwierigkeiten:
Die Plausibilitätsprüfung gibt an, daß ich kein Elterngeld eingetragen habe, wobei ich bisher davon ausging das ich dies in meiner auch nicht eintragen muss.
Das Programm gibt an:
Es ist kein Elterngeld eingetragen, auch nicht auf Anlage N , das Geburtsdatum von X deutet aber darauf hin.
Anlage N Nr.29 oder Seite 4 Nr.94.
Ich habe bereits ohne einen Eintrag versucht die Erklärung zu berechnen, was jedoch nicht funktionierte.
Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
Im voraus vielen Dank an alle.
LG
Tomtom82
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