Hallo zusammen,
da ich nach einiger Recherche im Internet und bei Steuerberatern immer noch keine konkrete Auskunft bekommen habe, frage ich Euch einfach mal:
Mein Mann und ich fahren täglich GEMEINSAM mit UNSEREN Fahrzeug zur Arbeit.
Ehemann = 83 km
Ehefrau = 88 km
(also weit über 4.500,- EUR)
Das Finanzamt hat im letzten Jahr die Werbungskosten für die Fahrten bei BEIDEN auf je 4.500,- EUR gekürzt.
Laut einer Auskunft vom Lexikon-Lohnbüro kann man in Fahrgemeinschaften die Beträge aufteilen auf -Mitfahrer- und -Selbstfahrer- und kann auch so die höheren Werbungskosten pro Person geltend machen.
Gilt dies auch, wenn wir beide nur EIN Fahrzeug benutzen, dass uns ja beiden gehört?
Oder ist einer dann der Selbstfahrer (kann den höheren Betrag geltend machen) und der andere erhält als Mitfahrer den Höchstbetrag von 4.500,- EUR angerechnet?
Nach sämtlichen Ratschlägen gibt es nun 3 Wege:
1) beide können nur 4.500,- EUR anrechnen
2) einer kann alle Fahrten geltend machen, der andere nur 4.500,- EUR anrechnen
3) Es wird pro Person aufgeteilt, wer wie viele Fahrten Mitfahrer und Beifahrer war und alle Fahrten können pro Person geltend gemacht werden.
??
Da sich diese Frage jedes Jahr wieder stellt und ich einmal wissen möchte, wie es rechtlich korrekt zu berechnen ist, bitte ich um Hilfe.
Vielen Dank schon einmal.
Viele liebe Grüße
da ich nach einiger Recherche im Internet und bei Steuerberatern immer noch keine konkrete Auskunft bekommen habe, frage ich Euch einfach mal:
Mein Mann und ich fahren täglich GEMEINSAM mit UNSEREN Fahrzeug zur Arbeit.
Ehemann = 83 km
Ehefrau = 88 km
(also weit über 4.500,- EUR)
Das Finanzamt hat im letzten Jahr die Werbungskosten für die Fahrten bei BEIDEN auf je 4.500,- EUR gekürzt.
Laut einer Auskunft vom Lexikon-Lohnbüro kann man in Fahrgemeinschaften die Beträge aufteilen auf -Mitfahrer- und -Selbstfahrer- und kann auch so die höheren Werbungskosten pro Person geltend machen.
Gilt dies auch, wenn wir beide nur EIN Fahrzeug benutzen, dass uns ja beiden gehört?
Oder ist einer dann der Selbstfahrer (kann den höheren Betrag geltend machen) und der andere erhält als Mitfahrer den Höchstbetrag von 4.500,- EUR angerechnet?
Nach sämtlichen Ratschlägen gibt es nun 3 Wege:
1) beide können nur 4.500,- EUR anrechnen
2) einer kann alle Fahrten geltend machen, der andere nur 4.500,- EUR anrechnen
3) Es wird pro Person aufgeteilt, wer wie viele Fahrten Mitfahrer und Beifahrer war und alle Fahrten können pro Person geltend gemacht werden.
??
Da sich diese Frage jedes Jahr wieder stellt und ich einmal wissen möchte, wie es rechtlich korrekt zu berechnen ist, bitte ich um Hilfe.
Vielen Dank schon einmal.
Viele liebe Grüße
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