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Entfernungspauschale - Fahrgemeinschaft Ehegatten

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    Entfernungspauschale - Fahrgemeinschaft Ehegatten

    Hallo zusammen,

    da ich nach einiger Recherche im Internet und bei Steuerberatern immer noch keine konkrete Auskunft bekommen habe, frage ich Euch einfach mal:

    Mein Mann und ich fahren täglich GEMEINSAM mit UNSEREN Fahrzeug zur Arbeit.
    Ehemann = 83 km
    Ehefrau = 88 km
    (also weit über 4.500,- EUR)

    Das Finanzamt hat im letzten Jahr die Werbungskosten für die Fahrten bei BEIDEN auf je 4.500,- EUR gekürzt.

    Laut einer Auskunft vom Lexikon-Lohnbüro kann man in Fahrgemeinschaften die Beträge aufteilen auf -Mitfahrer- und -Selbstfahrer- und kann auch so die höheren Werbungskosten pro Person geltend machen.

    Gilt dies auch, wenn wir beide nur EIN Fahrzeug benutzen, dass uns ja beiden gehört?

    Oder ist einer dann der Selbstfahrer (kann den höheren Betrag geltend machen) und der andere erhält als Mitfahrer den Höchstbetrag von 4.500,- EUR angerechnet?

    Nach sämtlichen Ratschlägen gibt es nun 3 Wege:
    1) beide können nur 4.500,- EUR anrechnen
    2) einer kann alle Fahrten geltend machen, der andere nur 4.500,- EUR anrechnen
    3) Es wird pro Person aufgeteilt, wer wie viele Fahrten Mitfahrer und Beifahrer war und alle Fahrten können pro Person geltend gemacht werden.

    ??
    Da sich diese Frage jedes Jahr wieder stellt und ich einmal wissen möchte, wie es rechtlich korrekt zu berechnen ist, bitte ich um Hilfe.

    Vielen Dank schon einmal.
    Viele liebe Grüße

    #2
    AW: Entfernungspauschale - Fahrgemeinschaft Ehegatten

    Der Ehemann kann die 83 km geltend machen, die Ehefrau nur die darüber hinausgehenden 5 km. Eine doppelte Berücksichtigung gibt es nicht.

    Kommentar


      #3
      AW: Entfernungspauschale - Fahrgemeinschaft Ehegatten

      Das ist definitiv nicht mehr korrekt!

      Nach dem Einführungsschreiben zur Entfernungspauschale vom 11. Dezember 2001 (Aktenzeichen IV C 5 - S 2351 - 300/01) wird jedem Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft unabhängig von der Art der Fahrgemeinschaft die Entfernungspauschale gewährt.

      Die Sonderregelung bei Ehegattenfahrgemeinschaften, wonach ein Ehegatte die gesamte Fahrtstrecke für beide Ehegatten bei sich ansetzen kann, ist ab dem Jahr 2001 nicht mehr anzuwenden.
      ___

      "Werden für den täglichen Weg zur Arbeit Fahrgemeinschaften gebildet, kann jeder Teilnehmer an der Fahrgemeinschaft die vollständige Entfernungspauschale für sich in Anspruch nehmen. Dies gilt ebenfalls, wenn Ehegatten gemeinsam mit einem Fahrzeug zur Arbeit fahren. Jeder Ehegatte kann dann für sich die vollständige Entfernungspauschale ansetzen. Bei Berechnung der Entfernungspauschale wird die Entfernung (kürzeste Straßenverbindung) zwischen Wohnung und täglicher Arbeitsstätte zu Grunde gelegt. Entstehen für die Abholung der Mitfahrer Umwegfahrten, können diese nicht berücksichtig werden. Pendeln vier Kollegen gemeinsam ins Büro, gibt es dieselben Steuerabzüge, als würden sie einzeln fahren, Denn die Pendlerpauschale steht jedem unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel zu." (Wortlaut u.a. zu finden bei: steuertipps.de)

      Kommentar


        #4
        AW: Entfernungspauschale - Fahrgemeinschaft Ehegatten

        Dürfte noch so ziemlich stimmen, Details vielleicht nicht. Das Einführungsschreiben vom 11.12.2011 wurde zwar mittlerweile mehrmals geändert. Aktuell und ab 2012 anzuwenden ist das vom 03.01.2013 und dort in Rz. 15 mit Beispielen. Einfach mal googlen mit den Stichworten: bmf Entfernungspauschale 03.01.2013
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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