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Fahrten zur Arbeit während der Rufbereitschaft

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    Fahrten zur Arbeit während der Rufbereitschaft

    Hallo, nachdem ich hier letztes Mal so nette Hilfe bekommen habe, möchte ich gerne noch eine Frage stellen.

    Ich arbeite als OP Schwester und habe Rufbereitschaftsdienste. Das heißt, ich werde über unser Diensthandy angerufen wenn der OP besetzt werden muss.

    Kann ich diese Fahrten während der Rufbereitschaft zusätzlich noch angeben oder zählt nur 1 Fahrt am Tag zur ganz normalen Arbeit?

    Manchmal fahre ich täglich 2 -3 mal hin und her.

    Herzlichen Dank für Ihre freundliche Hilfe!

    Inselfee

    #2
    AW: Fahrten zur Arbeit während der Rufbereitschaft

    Zählt nur einmal pro Tag. Die Entfernungspauschale ist eine reine PAUSCHALE, die sich an der Entfernung orientiert und bei der es nicht interessiert, ob und in welcher Höhe Kosten entstehen. So bekommen also z.B. Eheleute, die jeden Tag gemeinsam mit dem PKW zur gemeinsamen Arbeitsstelle fahren, JEDER die volle Entfernungspauschale, obwohl natürlich nur bei Einem Kosten bzw. bei Beiden die halben Kosten angefallen sind. Auf der anderen Seite bleibt es halt auch dabei, wenn Beide vielleicht als Lehrer nach jeder Schulstunde eine Freistunde haben und 5x sich nach Hause und wieder zu Hause bewegen, bei der selben EINmaligen Entfernungspauschale für je Beide.

    Soll kein Klischeeohrfeige für Lehrer sein, wollte es nur übertrieben klar rüberbringen. :-)
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Fahrten zur Arbeit während der Rufbereitschaft

      Schaut mal


      Bereitschaftsdienst, BFH, VI R 33/92

      BFH, VI R 33/92, nicht veröffentlichtes Urteil

      Leitsatz Urteil: Ein Krankenhausarzt kann für sämtliche Fahrten zwischen Wohnung und Krankenhaus während des Bereitschaftsdienstes beziehungsweise der Rufbereitschaft Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG geltend machen.

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        #4
        AW: Fahrten zur Arbeit während der Rufbereitschaft

        Zitat von Harzed Beitrag anzeigen
        Schaut mal


        Bereitschaftsdienst, BFH, VI R 33/92

        BFH, VI R 33/92, nicht veröffentlichtes Urteil

        Leitsatz Urteil: Ein Krankenhausarzt kann für sämtliche Fahrten zwischen Wohnung und Krankenhaus während des Bereitschaftsdienstes beziehungsweise der Rufbereitschaft Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG geltend machen.
        Schöne Idee, aber das Urteil ist uralt, was man am Aktenzeichen sehen kann. Die "92" bedeutet, dass das Verfahren in 1992 beim Bundesfinanzhof eingegangen ist, also ewig weit VOR Einführung der Entfernungspauschale. Das Urteil kann daher nicht auf die Entfernungspauschale übertragen werden, denn HEUTE heißt es in Par. 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG ausdrücklich "für jeden Arbeitstag".
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Fahrten zur Arbeit während der Rufbereitschaft

          Die damalige Fassug des §9 im Einkommensteuergesetz sah auch die Möglichkeit mehrerer Fahrten an einem Tag vor, soweit eine Arbeitszeitunterbrechung von mindestens 4 Stunden dazwischenlag.
          Aber damals hieß das Kind auch noch nicht "Entfernungspauschale".

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            #6
            AW: Fahrten zur Arbeit während der Rufbereitschaft

            http://www.frag-einen-steuerprofi.de/Rufbereitschaft__f29127.html gibt übrigens einen recht guten Überblick über die aktuellere Rechtsprechung des BFH, die wegen der Änerung des EStG zur Jahrtausendwende natürlich das genaue Gegenteil des Uralturteils von 92 aussagt.

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              #7
              AW: Fahrten zur Arbeit während der Rufbereitschaft

              Hallo,
              nachdem ich die Beiträge in Ihrem Forum gelesen habe, hoffe ich man kann mir hier auch helfen.

              Ich decke als Arzt ein weiteres Krankenhaus, welches mein Arbeitgeber zusätzlich erworben hat ab.
              D.h. ich arbeite zu 100% an meinem bisherigen Arbeitsplatz und werde um Gefäßchirurgische Dienste am Wochenende und unter der Woche in ein 2. Krankenhaus 30 km entfernt geschickt......
              Nun die Frage .....da ich ja tagsüber an Arbeitsplatz 1 war und diesbezüglich ja schon am Arbeitsplatz war mit Entfernungspauschle 1 (wenige km Entfernung) und dann aber noch ggf in der Nacht zu Arbeitsplatz 2 muss....welche Entfernungspauschalen setzte ich an?

              Hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen

              LG Chris

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                #8
                AW: Fahrten zur Arbeit während der Rufbereitschaft

                Guten Tag,
                die Hilfe gibt es bei der Lohnsteuerhilfe oder beim Steuerberater..
                Hier ist ein ELSTER-Forum und keine Beratungsstelle...............
                Grüsse
                Kontierung

                in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                  #9
                  AW: Fahrten zur Arbeit während der Rufbereitschaft

                  Hallo,

                  du bist Arbeitgeber und willst eine Lohnsteuerbescheinigung für einen Arbeitnehmer erstellen?
                  oder bist du im falschen Unterforum?

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Fahrten zur Arbeit während der Rufbereitschaft

                    H
                    Hallo,
                    danke für die Antwort.Ich bin neu hier.....ich bin der Arbeitnehmer...bin ich also falsch hier??

                    LG Chris

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Fahrten zur Arbeit während der Rufbereitschaft

                      Zitat von GUC Beitrag anzeigen
                      H
                      Hallo,
                      danke für die Antwort.Ich bin neu hier.....ich bin der Arbeitnehmer...bin ich also falsch hier??

                      LG Chris
                      siehe Zitat:

                      Zitat von Kontierung Beitrag anzeigen
                      Guten Tag,
                      die Hilfe gibt es bei der Lohnsteuerhilfe oder beim Steuerberater..
                      Hier ist ein ELSTER-Forum und keine Beratungsstelle...............
                      Mfg

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                        #12
                        AW: Fahrten zur Arbeit während der Rufbereitschaft

                        Seit 2014 kennt das Einkommensteuerrecht die erste Tätigkeitsstätte. Die Fahrten dorthin sind mit der Entfernungspauschale abgegolten, einmal pro Tag, ein mehrfaches Aufsuchen derselben am Tag führt also nicht zu höheren Werbungskosten.

                        Fahrten zu Einsatzorten, die nicht erste Tätigkeitsstätte sind, sind Auswärtstätigkeiten, die nach tatsächlichem Aufwand abgesetzt werden können, also 30Ct je gefahrenem km wenn ein Pkw tatsächlich benutzt wurde, Ticketkosten wenn mit Bahn oder Bus gefahren wurde, und nichts, wenn zu fuß gegangen wurde. Aber tatsächlicher Aufwand heißt auch, dass er mit der Zahl der Fahrten zum Einsatzort skaliert.

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