Frage: Kann ich einen von den folgenden Fällen in die Einkommen-Steuererklärung 2012 packen? Artzrechnung vom 28.12.2011 bezahlt in 2012? Bzw. Arztrechnung vom 02.01.2013 über Behandlung 4. Quartal 2012? Oder ist immer das Rechnungsdatum ausschlaggebend?
Außergewöhnliche Belastung / Krankheitskosten
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