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Anlage Kind bei nicht verheirateten Paar

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    Anlage Kind bei nicht verheirateten Paar

    Hallo liebe Elster-Forum Leser,

    ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Es geht um die Steuererklärung meines Lebensgefährten.

    1. Mein Lebensgefährte (wir sind nicht verheiratet, wohnen aber zusammen in einem Haushalt) hat aus einer früheren Beziehung eine Tochter (13 Jahre)für die er monatlich Unterhalt zahlen muss. Die Tochter wohnt bei ihrer leiblichen Mutter. Ihm wird das halbe Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet und zusätzlich hat er für seine Tochter einen halben Kinderfreibetrag auf seiner Lohnsteuerkarte. Muss er für die Tochter eine Anlage Kind ausfüllen? Wenn ja was muss er alles angeben bzw ausfüllen? Muss er bei Zeile 10 (Kindschaftverhältnis zu weiteren Personen) die Mutter angeben?

    2. Mein Lebensgefährte und ich haben im November 2012 einen gemeinsamen Sohn bekommen. Für ihn hat er auch einen halben Kinderfreibetrag (mit der Tochter nun einen ganzen). Das Kindergeld bekomme ich. Muss er für unseren Sohn auch eine Anlage Kind ausfüllen? Wenn ja, muss er bei Zeile 6 (anspruch auf Kindergeld) etwas hineinschreiben, denn das Kindergeld wird mir ja überwiesen und nicht ihm.

    Ich stelle mich wahrscheinlich echt dämlich an und im grunde wäre es ganz einfach. Aber Behördenkram ist nicht mein Fall und verstehe da immer nur Bahnhof.
    :-)

    Ich danke schon mal den jenigen die antworten. :-)

    #2
    AW: Anlage Kind bei nicht verheirateten Paar

    Hallo,

    er muss 2xAnlage Kind ausfüllen. In Zeile 6 jeweils halben Betrag (auf den hat er Anspruch) und jeweils Zeile 10. Angaben zu Mutter von Tochter und im 2.Fall Angaben zu dir.
    In Zeile 9 natürlich leibliches Kind ankreuzen.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Anlage Kind bei nicht verheirateten Paar

      super ich danke dir für die hilfreiche antwort

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        #4
        AW: Anlage Kind bei nicht verheirateten Paar

        noch 2 Fragen:
        1. Die Steuererklärung meines Lebensgefährten habe ich nun fertig. Diese kann ich ja nun per Datenübermittlung raus schicken. nun meine Frage muss ich dem Finanzamt trotzdem noch per Post die Nachweise z.b. KFZ Haftpflicht, Kopien der Lohnsteuerbescheinigungen zusenden? oder melden sie sich dann schon wenn sie noch etwas brauchen. Muss ich sonst noch irgendetwas beachten bzgl der Übermittlung?

        2. Umzugskosten: Wir sind im September 2012 umgezogen. Es gab mehrere Gründe dafür. Erstens brauchten wir eine größere WOhnung da wir im November Nachwuchs bekommen haben. Zweitens war die Wohnung näher an seiner alten Arbeitsstelle bzw noch näher an der neuen Arbeitstelle.
        Januar bis September ---> Arbeitsweg einfach 37 km
        dann Umzug
        Oktober bis November ---> Arbeitsweg einfach 25km
        dann Arbeitsortwechsel
        Dezember ---->Arbeitsweg einfach 11 km
        (mein Lebensgefährte ist bei einer Zeitarbeitsfirma und wurde im Dezember an einen anderen Ort versetzt)
        Nun meine Frage: Kann ich da eine Pauschale an Umzugskosten absetzen? Ich habe da was gelesen. Nur bin ich mir unsicher, da es ja auch aus persönlichen Gründen war aber es sich auch positiv auf den Arbeitsweg ausgewirkt hat.

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          #5
          AW: Anlage Kind bei nicht verheirateten Paar

          Hallo muellerin86,

          zu 1. -> die von dir angesprochenen Belege kannst du dir sparen, erst wenn das Finanzamt dich auffordert etwas vorzulegen, müsstest du etwas einreichen.

          zu 2. -> Umzugskosten kann man meines Wissens nur geltend machen, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist, ansonsten Kosten der privaten Lebensführung.

          Tschüß

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            #6
            AW: Anlage Kind bei nicht verheirateten Paar

            ggf. sind die Lohnkosten einer Umzugsfirma haushaltsnahe Dienstleistungen.

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