Hallo,
muss der Betrag zu Kinderbetreuungskosten immer in der Anlage Kind eingetragen werden oder ist es auch in Anlage N als Werbungskosten aufführbar?
Was ist, wenn die 6000 Euro Kinderbetreuungskosten, mit berücksichtigungsfähigen 4000 Euro (2/3 - Regelung), für ein Kind überschritten sind. Kann ich die zusätzlichen Kosten im Hauptvordruck unter Zeile 75 anführen?
Wir haben einen hohen Kindergartenbetrag und zusätzlich Ausgaben für ein Aupair (nicht sozialversicherungspflichtig). Mit den Nebenkosten (Fahrticket, Essen / Unterkunft / Verpflegung pp.) haben wir über 7000 Euro Gesamtkosten für ein Kind im Jahr. Kann ich die gut 1000 Euro noch irgendwo mit ansetzen und wenn ja wo?
Rausgerechnet habe ich bereits den Taschengeldbetrag welcher für die Mithilfe des Aupairs im Haushalt anfiel und unter Zeile 76 eingetragen.
Über eine helfende Antwort wäre ich sehr dankbar.
muss der Betrag zu Kinderbetreuungskosten immer in der Anlage Kind eingetragen werden oder ist es auch in Anlage N als Werbungskosten aufführbar?
Was ist, wenn die 6000 Euro Kinderbetreuungskosten, mit berücksichtigungsfähigen 4000 Euro (2/3 - Regelung), für ein Kind überschritten sind. Kann ich die zusätzlichen Kosten im Hauptvordruck unter Zeile 75 anführen?
Wir haben einen hohen Kindergartenbetrag und zusätzlich Ausgaben für ein Aupair (nicht sozialversicherungspflichtig). Mit den Nebenkosten (Fahrticket, Essen / Unterkunft / Verpflegung pp.) haben wir über 7000 Euro Gesamtkosten für ein Kind im Jahr. Kann ich die gut 1000 Euro noch irgendwo mit ansetzen und wenn ja wo?
Rausgerechnet habe ich bereits den Taschengeldbetrag welcher für die Mithilfe des Aupairs im Haushalt anfiel und unter Zeile 76 eingetragen.
Über eine helfende Antwort wäre ich sehr dankbar.
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