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Stiefvater von zwei Kindern

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    Stiefvater von zwei Kindern

    Guten Tag,

    ich erstelle gerade die Lohnsteuererklärung für 2012 und habe folgendes Problem:

    Wir haben im letzten Jahr geheiratet und meine Frau hat zwei Kinder aus ihrer ersten Ehe. Die Kinder wurden von mir nicht adoptiert. Mir wurden auf meiner Lohnsteuerbescheinigung zwei halbe Kinderfreibeträge eingetragen. Ansonsten habe ich keine weiteren Ansprüche (Kindergeld).

    Muß auch ich eine Anlage Kind bzw. Anlage K ausfülle? Und wenn ja, wo muß ich eventuell Eintragungen durchführen?

    Gruß

    #2
    AW: Stiefvater von zwei Kindern

    Lohnsteuererklärung gibt es seit Jahrzehnten nicht mehr, heißt seitdem Einkommensteuererklärung.

    Wenn Sie für 2012 eine GETRENNTE oder BESONDERE Veranlagung beantragen möchten, dann KEINE Anlage Kind, da kein leibliches Kind. Wenn Sie die ZUSAMMENVERANLAGUNG wählen, d.h. eine gemeinsame Steuererklärung beider Eheleute, dann braucht Ihre Frau auch die Anlage Kind. In Zeile 9, d.h. Ihrem Teil als Ehemann, kreuzen Sie dann Stiefkind an, in der Zeile darunter, d.h. dem Teil der Ehefrau, kreuzt diese leibliches Kind an, und anschließend füllen Sie die Zeile 10 und ggf. 11 und 12 aus.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Stiefvater von zwei Kindern

      Vielen Dank für die schnelle Antwort! Wenn man das weiß, dann ist alles klar!

      Gruß
      ThomasH

      Kommentar

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