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Verspätungszuschlag

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    Verspätungszuschlag

    Hallo an alle Forumsmitglieder,

    ich würde gern wissen, ob jemand Erfahrung mit der Verspätungszulage hat.
    Ich hatte mit der Sachbearbeiterin im Finanzamt gesprochen, weiß jetzt aber trotzdem nicht genau, ob man einen Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlegen muss oder ob die Bitte um Erlass des Verspätungszuschlags ausreicht.
    Außerdem würde mich interessieren, ob man einen solchen Zuschlag überhaupt erheben darf, obwohl niemals eine Mahnung des Finanzamtes ergangen ist, die Steuererklärung abzugeben. Bei uns wurde der Verspätungszuschlag für die Jahre 2008, 2009, 2010 und 2011 erhoben. Die Summen sind zwar nicht erheblich, aber mir geht es um das Prinzip, da wir gar nicht wussten, dass wir erklärungspflichtig waren und wie erwähnt, das Finanzamt uns keine Aufforderung zugestellt hat.

    Lieben Gruß
    Manuela

    #2
    AW: Verspätungszuschlag

    Im Prinzip geht beides, ein Antrag auf Erlass, oder ein Einspruch (nicht gegen den Steuerbescheid, sondern gegen den Verspätungszuschlag). Hauptsache sie tun ihren Willen kund, was zu verändern. Oftmals kann man mit dem FA reden und die Höhe verändern. Sie sind jedoch verpflichtet Steuererklärungen bis 31.05. des Folgejahres abzugeben, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, auch wenn sie dies nicht wussten. Eine Mahnung des FA ist keine zwingende Voraussetzung für eine Verspätungszuschlag. Sollten sie jedoch rechtlich nicht verpflichtet gewesen sein, eine Erklärung abzugeben (Antragsveranlagung) darf auch kein Verspätungszuschlag erhoben werden.
    Zuletzt geändert von Kloebi; 13.02.2013, 14:00.

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      #3
      AW: Verspätungszuschlag

      Hallo Kloebi

      was ist eine -Antragsveranlagung-?
      Zuletzt geändert von ; 02.03.2013, 21:31.

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        #4
        AW: Verspätungszuschlag

        Hallo Hagen-Gronert
        http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/antragsveranlagung.html

        ich mache nun seit Jahren eine Antragsveranlagung! Ich "benutze" das Finanzamt als Sparkasse, weil ich weiß, daß ich Steuer zurückbekomme, wegen Fahrten Wohnung-Arbeisstätte.
        Früher habe ich mir den Steuerfreibetrag wegen dieser Fahrten auf der
        Lohnsteuerkarte eintragen lassen, und damals "mußte" ich bis 31.05. des Folgejahres meine Steuererklärung abgeben.
        Nun habe ich Zeit, für 2009 sollte ich bis zum 31.12.2013 fertig sein
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Verspätungszuschlag

          Hallo Hagen-Gronert,

          mit Antragsveranlagung ist eine freiwillige Abgabe eines Steuer-Sachverhalts gemeint. Also genau das Gegenteil von einer "veranlagten" Abgabe.

          Oder um es noch einfacher auszudrucken:

          Wurde man mit einem Termin (Frist) zu einer bestimmten Abgabe eines Steuer-
          Sachverhalts "verdonnert", dann nennt man das "veranlagt" sein.

          Gibt man hingegen etwas aus freien Stücken ab, z.B.: seine Einkommensteuer-Erklärung, weil man Geld wieder bekommt, und man ist dazu nicht von Amts wegen
          verpflichtet oder aus anderen Gründen (Progressionsvorbehalt etc.), dann
          spricht man von einer Antragsveranlagung.

          Hoffe hiermit erfolgreich weitergeholfen zu haben.

          Mit freundlichen Grüssen
          ElsterGeist71

          Lachen; ist die beste Medizin! :-)
          Gib SPAM keine Chance!
          Alles wird gut!

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            #6
            AW: Verspätungszuschlag

            Hallo ElsterGeist71

            vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Ich habe die Bedeutung der
            beiden Veranlagungsbeispiele verstanden, welche für Arbeitnehmer ggfls. von Bedeutung sind.


            Mit freundlichen Grüssen
            H A G E N-G R O N E R T
            Zuletzt geändert von ; 02.03.2013, 21:35.

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              #7
              AW: Verspätungszuschlag

              Vielleicht nochmal: Man stellt einen Antrag auf Veranlagung, ohne dazu verpflichtet zu sein, daher der Name. Vor 25 Jahren nannte man das Lohnsteuerjahresausgleich, ist im Volksmund noch gebräuchlich. Betrifft rd. 1/3 aller Einkommensteuerfälle und ist in § 46 (2) Nr. 8 EStG geregelt.

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                #8
                AW: Verspätungszuschlag

                Zitat von ElsterGeist71 Beitrag anzeigen
                Hallo Hagen-Gronert,

                mit Antragsveranlagung ist eine freiwillige Abgabe eines Steuer-Sachverhalts gemeint. Also genau das Gegenteil von einer "veranlagten" Abgabe.

                Oder um es noch einfacher auszudrucken:

                Wurde man mit einem Termin (Frist) zu einer bestimmten Abgabe eines Steuer-
                Sachverhalts "verdonnert", dann nennt man das "veranlagt" sein...
                Ihre Erläuterung hört sich etwas kurios an. Das Gegenteil der Antragsveranlagung ist die Pflichtveranlagung . Die Pflicht ergibt sich übrigens aus § 46 des Einkommensteuergesetzes: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
                Zuletzt geändert von V. Liersee; 14.02.2013, 11:25.

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                  #9
                  AW: Verspätungszuschlag

                  Vielen Dank für Ihre Antwort Kloebi.
                  Dann werde ich wohl ganz lieb Bittebitte machen müssen und auf "Gnade" hoffen.
                  Unverständlich an der Sache finde ich nur, dass für 2007 dieselben Bedingungen galten und ich diesen Antrag persönlich im Finanzamt einreichte, aber ich dort nicht auf die Erklärungspflicht hingewiesen wurde. Auch der Steuerbescheid für 2007 enthielt keinen Verspätungszuschlag und keinen Hinweis auf die Pflichtveranlagung.
                  Im Steuerbescheid für 2008 wurde der Verspätungszuschlag dann erhoben und die folgenden 3 Jahre geschätzt, ebenfalls mit dem freundlichen Aufschlag.
                  Auf meine Frage an die Sachbearbeiterin, wieso ich erst so spät darüber in Kenntnis gesetzt worden bin, meinte diese nur, dass sie nicht wisse, warum ihre Vorgängerin das so gehandhabt hätte. Ich gehe davon aus, dass die Vorgängerin das schlicht und einfach selber nicht gewusst hat. Wie soll dann ein Laie so etwas wissen?
                  Außerdem steht in den Steuerbescheiden, dass der Verspätungszuschlag deshalb erhoben wurde, weil wir trotz Aufforderung die Erklärungen nicht fristgerecht erledigt hätten...
                  Als ich ihr sagte, dass wir gar keine Aufforderung erhalten hätten und wir ansonsten die Erklärungen fristgerecht eingereicht hätten, meinte sie nur, dass sie angehalten wären...
                  Wozu? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

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                    #10
                    AW: Verspätungszuschlag

                    Wenn 2007 wirklich eine Pflichtveranlagung war, gingen - sicher - auch Erinnerungen zur Abgabe für zumindest das nächste Folgejahr raus.

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                      #11
                      AW: Verspätungszuschlag

                      Nein, wir haben keine Aufforderung, keine Erinnerung oder Ähnliches vom Finanzamt erhalten. Ganz sicher nicht! Bei uns bestand normalerweise keine Erklärungspflicht und bis zur Nachfrage beim Finanzamt wussten wir auch nicht warum wir seit 2007 dieser Plicht unterlagen. Mein Mann ist Alleinverdiener in einem ganz normalen Arbeitsverhältnis, von dem der Arbeitgeber die Steuern abführt. Ich selber bin Hausfrau. Diese Konstellation besteht bereits seit vielen Jahren.
                      Nun erfuhren wir, dass wir durch eine Geldanlage, die wir vor ein paar Jahren auf Anraten unserer Bank abschlossen hatten, einer Pflichtveranlagung unterlagen. Es handelte sich bei diesem Rendite-Fonds um einen Gewerbebetrieb, was uns damals gar nicht klar war. Bei der Bank hatte uns der Berater auch nicht darauf hingewiesen, dass wir dadurch der Pflichtveranlagung unterliegen. Als Laie in finanziellen Dingen muss man das doch nicht zwangsläufig wissen, denn uns wurde damals erklärt, dass es sich bei dem Fonds um Lebensversicherungen handelt und da geht man doch nicht von einem Gewerbe aus. Oder?

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                        #12
                        AW: Verspätungszuschlag

                        Wenn Sie verheiratet sind und Ihr Mann Alleinverdiener, sind Sie dadurch schon zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet, weil der Gesetzgeber in diesem Fall nur die Steuerklassenkombination 3/5 zulässt. Mit den Lohnsteuerkarten wurden jedes Jahr Informationsblätter bzw. -hefte verschickt, in denen das auch erklärt war.

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                          #13
                          AW: Verspätungszuschlag

                          Nein, nach § 46 EStG nur, wenn "von Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer zu veranlagen sind, _beide_ Arbeitslohn bezogen haben und einer für den Veranlagungszeitraum oder einen Teil davon nach der Steuerklasse V oder VI besteuert oder bei Steuerklasse IV der Faktor (§ 39f) eingetragen worden ist".

                          Veranlagungsgrund waren hier die gewerblichen Beteiligungseinkünfte (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG).

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                            #14
                            AW: Verspätungszuschlag

                            Folgendes habe ich in Wikipedia noch zum Verspätungszuschlag gefunden:

                            "Ein Verspätungszuschlag darf nicht festgesetzt werden, wenn die fehlende bzw. verspätete Abgabe der Steuererklärung entschuldbar erscheint (§ 152 Abs. 1 Satz 2 AO). Die Frage, wann ein Versäumnis entschuldbar erscheint, lässt sich nur im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände zu entscheiden. Regelmäßig wird jedoch ein unentschuldbares Versäumnis angenommen, wenn die Steuererklärungen wiederholt nicht oder nicht fristgemäß abgegeben wurden oder die von der Finanzbehörde bewilligten Fristen nicht eingehalten wurden."

                            Und:
                            "Der Steuerpflichtige bzw. sein Vertreter muss die Gründe, die das Versäumnis entschuldbar erscheinen lassen, darlegen und glaubhaft machen."

                            Nun bin gespannt, ob das Finanzamt unsere Verspätung für entschuldbar hält und werde das zu gegebener Zeit, wenn der Bescheid uns vorliegt, hier noch einstellen.

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                              #15
                              AW: Verspätungszuschlag

                              Aufgrund meiner Erklärungen wurde der Verspätungszuschlag tatsächlich zurückgenommen.
                              Ich kann also jedem empfehlen, wenn er eine plausible Erklärung für seine Verspätung hat, diese dem Finanzamt mitzuteilen.

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