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FWDL Bundeswehr

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    FWDL Bundeswehr

    Ich bin FWDL bei der Bw. Kann/soll ich für 2012 eine Steuererklärung ausfüllen?Kann ich Fahrtkosten geltend machen? Gruß nik

    #2
    AW: FWDL Bundeswehr

    Hallo u.p.petersen

    Sie können Fahrtkosten geltend machen. Das geht aber nur über eine
    EINKOMMENSTEUER-ERKLÄRUNG. Lesen Sie doch einmal die Beiträge
    -Verspätungszuschlag- im ELSTER-FORUM (Antragsveranlagung §46 - 504)

    Was heisst FWDL?
    Zuletzt geändert von ; 02.03.2013, 21:52.

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      #3
      AW: FWDL Bundeswehr

      Hallo, danke für die Antwort. FWDL heißt freiwillig Wehrdienstleistender. Ich bekomme Wehrsold und zahle ja z.Z keine Steuern. Deswegen weiß ich nicht, ob ich z.B. Fahrtkosten, Versicherungen.., angeben kann.
      MFG

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        #4
        AW: FWDL Bundeswehr

        Hallo u.p.petersen,
        wer keine Steuern zahlt, kann nichts zurückbekommen - wovon auch.
        Ein Verlustvortrag scheidet wohl auch aus, weil es keine zukünftigen Werbungskosten sind.

        Danke Hagen-Gronert für die Frage nach der Abkürzung: Ich hätte Feldwebel geraten, gut, daß ich gewartet habe
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: FWDL Bundeswehr

          u.p.petersen

          wenn Sie Wehrsold nach § 3 EStG beziehen, ist das eine steuerfreie Einnahme.
          Wer nicht steuerpflichtig ist, kann keine Steuerrückzahlungen erwarten,
          also für Sie -keine Steuererklärungen-.
          Zuletzt geändert von ; 02.03.2013, 21:52.

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            #6
            AW: FWDL Bundeswehr

            Zitat von stiller Beitrag anzeigen
            Hallo u.p.petersen,
            wer keine Steuern zahlt, kann nichts zurückbekommen - wovon auch.
            Ein Verlustvortrag scheidet wohl auch aus, weil es keine zukünftigen Werbungskosten sind.

            Danke Hagen-Gronert für die Frage nach der Abkürzung: Ich hätte Feldwebel geraten, gut, daß ich gewartet habe
            Hallo stiller

            Ich war bei der Bundeswehr, Artillerie 203 mm.
            Aber die Abkürzung FWDL kannte ich nicht. FW =Der Feldwebel. Hatte angenommen
            FWDL= Feldwebel-Der-Luftlandetruppen (Fallschirmjäger). So geht das mit
            den Abkürzungen.
            Zuletzt geändert von ; 02.03.2013, 21:54.

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              #7
              AW: FWDL Bundeswehr

              Hallo Hagen-Gronert,
              zwischen 18:55 und 19:07, ja da war ich schneller. Es gibt hier aber "keinen Wettkampf" zwischen den Usern, wer zuerst antwortet.
              Die fragenden User wollen schnell eine Antwort, wer was weiß, trägt es ein.
              Andere User ergänzen, sollte es Alternativen oder Mißverständnisse geben.

              Danke für die Abkürzungsfrage!
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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