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Anlage R Ja oder Nein

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    Anlage R Ja oder Nein

    Hallo zusammen. Folgende frage. Meine Frau hat im letzten Jahr 2012 sowohl Krankengeld als auch Arbeitslosengeld bezogen. Nun ist Anfang des Jahres 2013 der Rentenbescheid wegen voller Wrwerbsminderung rückwirkend zum 01.12.2011 gekommen. Die Verrechnungen mit Arbeitsamt und Krankenkasse, sowie die Nachzahlung sind aber erst jetzt 2013 getroffen worden.
    Frage ob ich jetzt 2012 schon Anlage R ausfüllen muss oder erst nächstes Jahr???

    #2
    AW: Anlage R Ja oder Nein

    Für die Anlage R sind die tatsächlichen Zahlungszeitpunkte massgebend, also erst 2013.

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      #3
      AW: Anlage R Ja oder Nein

      Dann bleibt sie dies Jahr noch weg.
      Vielen Dank.

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        #4
        AW: Anlage R Ja oder Nein

        Zitat von korsika Beitrag anzeigen
        Für die Anlage R sind die tatsächlichen Zahlungszeitpunkte massgebend, also erst 2013.
        Leider nicht. Die Auszahlungen erfolgten ja -als Krankengeld und ALG- in 2011 und 2012. Die rückwirkende Verrechnung ist ein sog. rückwirkendes Ereignis mit der Folge, dass der Bescheide 2011 entsprechend geändert und für 2012 es dann gleich richtig zu machen ist. Denn die Zahlung erfolgte ja schon in 2011 und 2012, nur die Qualifizierung als Rente erfolgte in 2013, so dass aus Sicht von 2013 schon in 2011 und 2012 Rentenzahlungen erfolgten.
        Schönen Gruß

        Picard777

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