Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Erste Steuererklärung, nur Werbungskosten?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Erste Steuererklärung, nur Werbungskosten?

    Hallo,

    da ich im letzen Jahr eine ralativ lange fahrt zur Arbeit hatte wollte ich die Kosten von der Steuer absetzen. Konkret ca. 190 KM pro Tag, 3 Monate lang, dann umgezogen.
    Da es meine erste Steuererklärung ist bin ich von der Informationsflut ein bischen erschlagen. Soweit ich richtig gelesen habe handelt es sich hierbei um Werbungskosten, stimmt das?

    Ich will nur diese Werbungskosten geltend machen, das Formular das ich dafür verwenden will heißt "Vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer 2012". Ist das das richtige Formular? Was benötige ich um es Online abzuschicken?

    Vielen Dank für ihre Bemühungen.

    #2
    AW: Erste Steuererklärung, nur Werbungskosten?

    Die vereinfachte Steuererklärung ist ein Papierprodukt, das helfen soll, weniger ausfüllen zu müssen, online geht da nix.

    Laden sie sich Elsterformular runter und füllen sie den Hauptvordruck, Anlage N und Anlage Vorsorgeaufwand aus. Bei konkreten Fragen nochmal melden. Ja, das sind Werbungskosten, ggf. auch die Umzugskosten. Kommt alles auf Seite 2 der Anlage N.

    Kommentar


      #3
      AW: Erste Steuererklärung, nur Werbungskosten?

      Hallo sprite,
      eine vereinfachte Steuererklärung kann nicht online übermittelt werden.
      Aber du kannst deine Einkommensteuererklärung z.Bsp. über das kostenlose Elsterformular über die Seite www.elsterformular.de herunterladen.
      Deine Fahrtkosten kannst du dann auf der Anlage N auf Seite 2 eintragen.
      Die entsprechenden Zeilen werden erklärt, Anzahl der Tage und die einfache Entfernung eintragen und deinen Arbeitslohn und Vorsorgeaufwendungen (Krankenvers. usw. eintragen) und du kannst dir berechnen lassen, ob du gezahlte Lohnsteuer wiederbekommst.

      Also wenn du am Tag hin und zurück 190 Kilometer gefahren bist, kannst du 95 Kilometer als Fahrt Wohnung Arbeitsstätte eintragen, bei drei Monaten vielleicht 65Arbeitstage x 95 x 0,30 Euro sind 1852 Euro Werbungskosten.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: Erste Steuererklärung, nur Werbungskosten?

        Konkret benötigen Sie wohl Elsterformular für Privatanwender, das Sie über folgenden Link herunterladen können:

        https://www.elster.de/elfo_down4.php?who=20111201

        Kommentar


          #5
          AW: Erste Steuererklärung, nur Werbungskosten?

          Hallo,

          Ich habe gehört das wenn man einmalig eine Steuererklärung macht es sein kann das man für den Rest seines Lebens immer eine machen muß, auch wenn man es garnichts zum absetzten gibt. Schlimmer noch, es sogar sein kann das man was nachzahlen muß stimmt das?

          Dann ist mir auch noch zu Ohren gekommen das man maximal nur die bereits gezahlten Lohnsteuern zurück bekommt. Also angenommen 1000e an Steuern gezahlt, maxmal Erstattung der Pendlerpauschale 1000e.

          Wenn das simmt wäre es aber ziemlich unfair. Angenommen Person A verdient 1000e und Person B 5000e. Person B würde mehr zurück bekommen wenn der Weg zur Arbeit bei beiden glech lang wäre. Das kann doch nicht stimmen, oder?

          Nachtrag: Eurozeichen scheinen nicht möglich zu sein, das sollte in die nicht verwendbare Zeichen Liste aufgenommen werden. Sonst löscht man seinen halben Text bevor man weiß welches Zeichen nicht funktioniert.

          Kommentar


            #6
            AW: Erste Steuererklärung, nur Werbungskosten?

            1. nein. Jedes Jahr wird neu beurteilt, ob eine Erklärung abgegeben werden muss.

            2. im Prinzip schon. Mehr als Steuer Null geht nicht. Es sei denn die Werbungskosten wären insgesamt höher als die Einnahmen. Dies kann zu Verlustrück- und vorträgen führen.

            3. Person B zahlt mehr Steuern, kriegt also auch mehr zurück. Das ist schon fair.

            Kommentar


              #7
              AW: Erste Steuererklärung, nur Werbungskosten?

              1) Also liegt es nach dem einmaligen abgeben der SE im ermessen des Finansamtes ob eine SE abzugeben ist oder nicht. Es ist dann also nicht mehr meine Entscheidung. Wenn die sagen es muss eine abgeben werden dann MUSS ich das machen. Da bleib ich lieber unter dem Radar.


              3) Ok, das Beispiel war vieleicht nicht so gut erklärt:

              Person A (Jahreseinkommen 5.000euro) hat 1.000euro Steuern gezahlt
              Person Z (Jahreseinkommen 10.000euro) hat 3.000euro Steuern gezahlt.

              Beide haben den selben Weg zur Arbeit. Beide zahlen pro Jahr 3.000euro Spritgeld.



              Ergebnis:

              Person A:
              Bekommt 1.000euro zurück (-2.000euro Spritkosten selbst zu zahlen).
              5.000euro-2.000euro Spritkosten = 3.000euro Jahreseinkommen

              Person Z:
              Bekommt 3.000euro zurück (Spritkosten voll erstattet)
              10.000euro + 3.000euro = 13.000euro Jahreseinkommen.

              Person A macht Verlust und Person Z Gewinn. Die Fainess entzieht sich meiner Kenntniss.

              Kommentar


                #8
                AW: Erste Steuererklärung, nur Werbungskosten?

                1) ist hanebüchen. Warum sollte das FA willkürlich eine Steuererklärung fordern? Es gibt diverse, im EStG festgelegte Kriterien, ob die Erklärung abzugeben ist oder nicht, hierzu zählt aber nicht, ob schon eine Erklärung abgegeben wurde.

                2) geht schonmal von der falschen Annahme aus, dass das FA Werbungskosten direkt von der Steuer erstatten würde. Korrekt ist, dass die WK das zvE senken. Nun unterliegt die Einkommensteuer bekanntlich der Progression, heißt, wer viel verdient, zahlt viel Steuern, aber wenn er was abzusetzen hat, bekommt er auch relativ viel davon zurück. Bei einem Spitzensteuersatz von 42% von den 3000 Fahrtkosten sind das halt gut 1200 Euro. Wer unter 8004 Euro zvE hat, hat einen Steuersatz von 0, da kann man dann 3000 Euro abziehen, wie man will, der Steuersatz bleibt immer noch 0. Die Steuerbemessung geht nach Leistungsfähigkeit, wer wenig verdient muss wenig bis keine Steuern zahlen, aber der Staat subventioniert nicht die Spritkosten, indem er noch Zuschüsse zahlt. Das kann man ungerecht finden, aber es ist so. Willkommen in der Realität.

                Kommentar

                Lädt...
                X