Guten Tag,
ich habe im vergangenen Jahr als Studentische Hilfskraft gearbeitet.
Ich habe auf Werkvertag gearbeitet und habe Rechnungen geschrieben. Mein Verdienst lag unter dem steuerpflichtigen Betrag. Nun ist meine Frage ob ich dies angeben muss, und wenn Unter welchen Punkt in der Anlage S ( freiberufliche Tätigkeit oder sonstig)?
Danke schon mal für die Hilfe.
MFG
ich habe im vergangenen Jahr als Studentische Hilfskraft gearbeitet.
Ich habe auf Werkvertag gearbeitet und habe Rechnungen geschrieben. Mein Verdienst lag unter dem steuerpflichtigen Betrag. Nun ist meine Frage ob ich dies angeben muss, und wenn Unter welchen Punkt in der Anlage S ( freiberufliche Tätigkeit oder sonstig)?
Danke schon mal für die Hilfe.
MFG
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