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Student Pflicht zur Abgabe

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    Student Pflicht zur Abgabe

    Hallo und einen Schönen Abend, ich habe eine Frage zur Abgabe der Einkommensteuererklärung. Ich bin Student und habe letztes Jahr auf selbständiger Basis Nachhilfe erteilt. Meine gesamten Einkünfte daraus beliefen sich auf 2500 Euro.
    Weiterhin habe ich noch Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 50 Euro, also innerhalb des Sparerfreibetrages. Weitere Einkünfte jeglicher Form hatte ich nicht.
    Meine Frage ist nun , bin ich verpflichtet für 2012 eine Einkommenssteuererklärung abzugeben?

    Vielen Dank
    Zuletzt geändert von georg1; 04.03.2013, 19:42.

    #2
    AW: Student Pflicht zur Abgabe

    Ja, bist Du. Wegen der selbständigen Tätigkeit.

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      #3
      AW: Student Pflicht zur Abgabe

      Danke für die Antwort. Was mich noch interessieren würde , wo kann ich das nachlesen ( Rechtsgrundlage ).

      Vieklen Dank

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        #4
        AW: Student Pflicht zur Abgabe

        Eigentlich im § 25 Einkommensteuergesetz:

        http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__25.html

        Danach muss quasi jeder eine Einkommensteuererklärung machen. Wenn er nicht für sich eine Ausnahmeregelung findet. Die gibt's aber bei Selbständigkeit eigentlich nicht.

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          #5
          AW: Student Pflicht zur Abgabe

          Hallo,

          z.B. hier
          Die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist in § 149

          Abs. 1 AO und § 25

          Abs. 1 EStG allgemein geregelt und in den Paragraphen § 56

          EStDV und § 46

          EStG konkretisiert.

          In § 46

          EStG ist die Abgabepflicht der Arbeitnehmer geregelt.


          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Student Pflicht zur Abgabe

            Danke für Eure Antworten. Ich hab mich nochmal selbst durch die Gesetze gewühlt und ich denke das ich nicht zur Abgabe verpflichtet bin. Im § 56 Abs 1 Nr 2a ESTDV ist quasi meine Situation beschrieben. Übersetzt steht dort , wenn ich nicht den derzeitig geltenden Grundfreibetrag ( 8004 Euro ) überschreite , bin ich nicht verpflichtet eine abzugeben.
            Im § 25 steht die allgemeine Pflicht, im § 56 die Spezialisierung. Der § 46 betrifft Arbeitnehmer mit verschiedenen Möglichkeiten, dass trifft aber auf mich nicht zu. Der § 149 ESTG beinhaltet die Abgabe nach Aufforderung.

            Ich denke da ich keinen Arbeitslohn beziehe bin ich erst Abgabepflichtig wenn ich über den obigen Grundfreibetrag liege.

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              #7
              AW: Student Pflicht zur Abgabe

              Klares Jein. Mit deiner selbständigen Tätigkeit bist du verpflichtet, das Finanzamt darüber zu informieren, § 138 AO. Bei Versäumung kann das eine Ordnungswidrigkeit sein, § 379 AO. Sobald Du Deiner Pflicht nachkommst, WIRD das Finanzamt Dir eine entsprechende steuernummer erteilen und Dich nach § 149 Abs. 1 Satz 2 AO zur Steuererklärungsabgabe auffordern, jede Wette. Du kannst Dich also schon einmal selisch, geistig und moralisch darauf einstellen und brauchst Dich nicht von der Aufforderung überraschen zu lassen.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: Student Pflicht zur Abgabe

                Das Finanzamt weiß halt nicht, dass deine Einkünfte so gering sind, dass du theoretisch eigentlich keine Erklärung abgeben musst. Du musst dem FA praktisch nachweisen, dass deine Einkünfte so gering sind. Der einfachste Weg, dies zu tun, ist eine Steuererklärung abzugeben. Dadurch stellt sich erst heraus, dass du es nicht hättest tun müssen.

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                  #9
                  AW: Student Pflicht zur Abgabe

                  Also erst einmal vielen Dank für Eure Antworten. Natürlich weiß daß Finanzamt von meinen Einkünften.
                  Meine Eltern müssen jedes Jahr eine Steuererklärung machen und darin auch die Einkünfte von mir erklären ( schon seit 4 Jahren ). Dies ist so seit ich 18 Jahre alt bin. Die Sachbearbeiter auf dem Finanzamt haben also immer schon gesehen wie hoch meine Einnahmen sind und das sie immer unter den Grundfreibetrag gelegen haben. Also die Wissen schon, wie hoch meine Einkünfte sind und hätten mich bestimmt aufgefordert wenn das notwendig gewesen wäre.


                  Vielen Dank

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                    #10
                    AW: Student Pflicht zur Abgabe

                    Hallo,

                    ab 2012 sind die Einkünfte eines erwachsenen Kindes nicht mehr relevant

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: Student Pflicht zur Abgabe

                      Hallo Georg,

                      wir wissen nicht, wie groß IHR Finanzamt ist,
                      aber vielleicht ist Ihr Sachbearbeiter ein(e) andere(r) als der allwissende Ihrer werten Eltern.
                      Mit freundlichen Grüßen
                      gez. D. Cremer

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                        #12
                        AW: Student Pflicht zur Abgabe

                        Ja ab 2012 ist das so, aber duch die Angaben meiner Einkünfte in den Steuererklärungen meiner Eltern seit 4 Jahren , wurde ja das Finanzamt informiert über meineTätigkeit und die Höhe der Einkünfte. Da aber die Einkünfte so gering sind hat es dort niemanden interessiert, sonst hätte ich ja wahrscheinlich schon längst eine Aufforderung gem. 149 AO bekommen.

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                          #13
                          AW: Student Pflicht zur Abgabe

                          Aber woher soll denn das Finanzamt nun wissen, dass Ihre Gewinne nun in 2012 nicht explodiert sind ?
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                            #14
                            AW: Student Pflicht zur Abgabe

                            Wenn man es formal sieht, ist die ESt-Erklärung der Eltern sicherlich keine Anzeige nach §138 AO. Aber das wird nach meiner Erfahrung zumindest bei Kleinstselbständigen eher lax gehandhabt. Genauso weiß aber auch jeder, dass Behördenmühlen langsam mahlen, und es lange dauern kann, bis sie aufwachen, aber dann ganz heftig. Da muss man nur jemand in der Verwandschaft haben, der ins Ausland ausgewandert ist, aber heute (teilweise) deutsche Rente bezieht, der hat noch nie von Neubrandenburg gehört, bis er daher einen netten Brief kriegt, bitte ESt-Erklärung für die Jahre X,Y,Z, und da geht es im Gegensatz zum Neben-dem-Studium-Selbständigen wirklich um Geld.

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                              #15
                              AW: Student Pflicht zur Abgabe

                              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                              Aber woher soll denn das Finanzamt nun wissen, dass Ihre Gewinne nun in 2012 nicht explodiert sind ?
                              Indem Sie mich nach Kentnissnahme meiner Einkünfte in den Steuererklärungen meiner Eltern zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern z.b.
                              Die Tätigkeit die ich wahrnehme und auch die Einkünfte sind ja der Behörde mehrere Jahre detalliert bekannt. Ich habe mich nochmal mit meinen Vater unterhalten. Er hat jedes Jahr eine extra Anlage zu meinen Einkünften geschrieben. Auch mit der genauen Bezeichnung der Tätigkeit und der Schulörtlichkeit. Weiterhin hat er auch die Kontoauszüge beigefügt. Es gab nie Nachfragen oder die Aufforderung einer Meldung oder eine Steuererklärung abzugeben. Wahrscheinlich deshalb weil ich erheblich unter dem Grundfreibetrag liege.

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