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Nebeneinkünfte als Übungsleiter

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    Nebeneinkünfte als Übungsleiter

    Hallo zusammen
    Wer kann mir helfen? Bin als Trainer in einem Sportverein aktiv. Ich bekomme monatlich vom Verein eine "Verdienstabrechnung" in Höhe von 200 Euro. Die Sozialversicherungsabgaben trägt der Verein.
    Frage: Muss och diese "steuerfreien" Einkünfte angeben und falls ja wo in ELSTER??
    Vielen Dank im voraus...

    #2
    AW: Nebeneinkünfte als Übungsleiter

    Hallo,

    Anlage S Zeile 36
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Nebeneinkünfte als Übungsleiter

      Vielen Dank FIGUL!
      Dann ergänze ich mal und Frage: da diese o.g.Tätigkeit außerhalb meines Wohnortes ist, dann kann ich für die Tätigkeit auch Fahrtkosten als Werbungskosten absetzen, oder?

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        #4
        AW: Nebeneinkünfte als Übungsleiter

        Hallo Andreas,
        entweder Du wählst die steuerfreie Pauschale, oder Du mußt Einnahmen minus Ausgaben angeben, beides geht natürlich nicht!
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Nebeneinkünfte als Übungsleiter

          Danke stiller
          aber das verstehe ich nicht ganz: wenn ich doch die steuerfreie Pauschale als Einkommen angebe, verringert sich doch ggf. die Steuererstattung.Und was meinst du mit Einnahmen: den "Brutto" Betrag der auf der Verdienstabrechnung drauf steht??? Dann kann / könnte ich Fahrtkosten angeben?
          Dank schon im Voraus

          Kommentar


            #6
            AW: Nebeneinkünfte als Übungsleiter

            Hallo,
            Du redest selbst von steuerfreier Übungsleiterpauschale?

            Steuerfreie Einnahmen erhöhen oder vermindern nichts -, es sei denn sie stehen unter dem Progressionsvorbehalt- jedenfalls nicht die Übungsleiterpauschale.
            Was die ausmacht wäre 100%ig steuerfrei!

            Wenn Du mehr Ausgaben anerkannt werden willst, mußt Du 1. Deine Einnahmen und 2. Deine "höheren" Kosten der Ausgaben nachweisen.

            Eine Verdienstabrechnung scheint aber nichts mit der Übungsleiterpauschale gemein.
            War dies auf Lohnsteuerkarte?
            Zuletzt geändert von stiller; 08.03.2013, 15:49. Grund: Verdienstabrechnung
            Gruss (S)stiller
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              #7
              AW: Nebeneinkünfte als Übungsleiter

              Hey Stiller
              Nein es ist nicht auf Steuerkarte. Es war für die Tätigkeit eigentlich eine Benzinkostenpauschale vereinbart. Da der Verein aber nicht wusste wie diese an mich ausgezahlt werden kann wurde mir dann eine monatliche Überweisung getätigt und als Beleg gibt es eine monatliche Verdienstabrechnung wo dann die Lohnart als "Festbezug, steuer. und sozialversicherungsfrei" ausgewiesen wird. Der Verein sagte, das ich diese Bezüge der Steuererklärung beifügen muss.
              Das ist die eine Seite- die andere ist die, das mein persönlicher finanzieller Aufwand unterm Strich höher ist (Benzinkosten) als das vom verein gezahlte....
              ich hoffe es ist so verständlich erklärt, denn bevor ich jetzt meine Steuererklärung abgebe möchte ich (gerade in Elster) auch keine Falscheinträge / - Angaben machen...

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                #8
                AW: Nebeneinkünfte als Übungsleiter

                Hey Andreas,
                an Deiner Stelle würde ich Anlage S und ggfs. EÜR ausfüllen, zzgl. EÜR.
                So wie ich bereits schrieb: Alle Einnahmen minus alle Ausgaben.

                Ob Dein Finanzamt dem folgt, weiß ich natürlich nicht.
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
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                  #9
                  AW: Nebeneinkünfte als Übungsleiter

                  Vielen Dank - ich werde es versuchen ;-)

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                    #10
                    AW: Nebeneinkünfte als Übungsleiter

                    Also, damit über eines gar kein Zweifel übrigbleibt: Es gibt die so genannte Übungsleiterpauschale von 2100 Euro, der Abzug von Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben ist dabei ausgeschlossen, denn sie dient einer steuerfreien Aufwandsentschädigung und nicht steuerfreiem Verdienst.

                    Wenn man also 2400 Euro bekommen hat, kann man die Anlage S ausfüllen, die 2400 Euro in Zeile 36 eintragen, 2100 Euro als Abzugsbetrag eintragen, und die restlichen 300 oben (ich tu mich etwas schwer ob in Zeile 4 oder 10, letztlich dürfte es mehr oder weniger egal sein). Wenn den 2100 Euro keine Ausgaben entgegenstehen, Glück, wenn man die 2100 an Sprit verfahren hat, Pech.

                    Alternativ muss man den Übungsleiterfreibetrag nicht ausnutzen, kann den Gewinn ermitteln, und drauf hoffen, dass das FA es schluckt.

                    Warum der Verein sich aber so schwer damit tut, anscheinend real entstandenen Aufwand zu ersetzen, und stattdessen lieber Verdienst für Übungsleiter ausweist, ist mir ein bisschen unklar.

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                      #11
                      AW: Nebeneinkünfte als Übungsleiter

                      Hallo,

                      also ich meine das müsste aufs Formular für Einkünfte aus selbständiger Arbeit.

                      Gruß

                      Theo

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