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Selbständig und Angestellt im Jahr 2012

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    Selbständig und Angestellt im Jahr 2012

    Hallo zusammen,

    meine Frau war vom 01.01. - 31.05. selbständig Tätig und danach im Angestelltenverhältnis.

    Nun sitzte ich vor der Einkommenssteuererklärung für 2012 und frage mich, was ich neben dem üblich (Hauptvordruck, Anlage N für Sie und mich, Vorsorgeaufwendung) noch ausfüllen muss.

    Anlage G? Anlage S? Noch welche?

    Die Umsatzsteuer wurde vom Steuerberater nach der Aufgabe der Selbständigkeit für 2011 und 2012 gemacht.

    Könnt ihr mir weiterhelfen?

    Vielen Dank

    #2
    AW: Selbständig und Angestellt im Jahr 2012

    -Entweder Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Anlage G
    oder Einkünfte aus Selbständiger Tätigkeit: Anlage S

    -Entweder selbergebastelte Gewinnermittlung auf Papier
    oder EÜR

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      #3
      AW: Selbständig und Angestellt im Jahr 2012

      Laut den Unterlagen aus 2011 hat der Steuerberater nur die Anlage G gemacht.

      Daraus schliesse ich dann jetzt, das ich nur die Anlage G brauche. Richtig?

      Der Steuerberater hat mir auch die Gewinnermittlung mitgegeben, aber irgendwie schaffe ich den Übertrag der Daten in die Anlage EÜR nicht (Vergleiche die Daten der Erklärung von 2011 mit den Daten).

      Kann ich die Gewinnermittlung einreichen oder muss der Übertrag in der Anlage EÜR eingereicht werden? Eigentlich ne blöde Frage, wozu sollte es sonst das Formular geben, aber wer weiß.

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        #4
        AW: Selbständig und Angestellt im Jahr 2012

        das haengt von der Höhe der Bruttoeinnahmen ab (wie übrigens auch auf der Anlage G oben extra draufsteht) - lagen mehr als 17500 euro vor, ist zwingend das Formular Anlage EÜR zu nutzen, ansonsten reicht auch eine formlose Gewinnermittlung.

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          #5
          AW: Selbständig und Angestellt im Jahr 2012

          Wenn die Tätigkeit aufgegeben wurde, ist die Sache nicht ganz so einfach. Es ist ein Übergangs- und ein Veräußerungsgewinn zu ermitteln. Da ist steuerliche Beratung i. d. R. sinnvoll.

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            #6
            AW: Selbständig und Angestellt im Jahr 2012

            Hallo zusammen,

            ich hätte auch eine Frage. Bin beim Finanzamt mit einem Kleingewerbeschein gemeldet weil ich in den Jahren 2009 - 2011 freiberuflich tätig war und Promotionjobs gemacht habe. Demnach musste ich für diese Jahre immer eine Einkommenssteuererklärung machen - Hat soweit auch geklappt!

            Seit 01.01.2012 bin ich fest angestellt und habe jetzt neulich eine Erinnerung bekommen das ich für 2012 aber meine Einkommenssteuererklärung machen soll.
            Jedoch hatte ich für 2012 aus der selbstständigen Arbeit keinerlei Einkünfte mehr.

            Kann mir jemand helfen und mir sagen was ich für 2012 benötige? Kann ich formlos die Einkommenssteuererklärung abgeben und muss dann keine Steuer bezahlen? Und wie mache ich das dann mit der bereits abgeführten Lohnsteuer von meiner Festanstellung. Demnach müsste ich ja eigentlich eher etwas zurück bekommen?

            Vielen Dank für eure Mithilfe und Tipps.

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              #7
              AW: Selbständig und Angestellt im Jahr 2012

              formlos nein. Entweder Papiervordrucke oder elsterformular benutzen. Es kann sein, dass der FA-Computer sie aufgrund des Vorjahres noch aufgefordert hat, eine Erklärung abzugeben. Vermutlich sind sie nicht mehr verpflichtet, könnten ggf. aber Geld zurück erhalten. Wichtig ist nur, dass sie sich beim FA melden, wenn sie keine Erklärung abgeben. Dann werden sie dort aus der Überwachung genommen.

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