Ich unterstütze meine 23-jährige Tochter finanziell, da sie studiert und kein eigenes Einkommen und kein Vermögen hat. Ich bekomme Kindergeld für sie. BaFöG hat sie nicht beantragt, da voraussichtlich die Voraussetzungen nicht erfüllt werden (zu hohes Elterneinkommen). Sie hat eine Wohnung am Studienort. Kann ich die Unterstützung als außergewöhnliche Belastung (oder anders) in meiner Steuererklärung geltend machen?
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Keine Ankündigung bisher.
Finanzielle Unterstützung Kinder
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Gast
AW: Finanzielle Unterstützung Kinder
Durch das Kindergeld sind die Unterhaltszahlungen vom Grundsatz her abgegolten. In Frage kommt noch ein Eintrag auf Seite 2 der Anlage Kind in Zeile 51.
Für ein auswärtig untergebrachtes volljähriges Kind, das sich in Berufsausbildung befindet, kann ein Freibetrag bis zu 924 Euro jährlich abgezogen werden (Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung). Das gilt nur dann, wenn Sie für das Kind Kindergeld oder einen Freibetrag für Kinder erhalten.
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