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Lohnsteuerbescheinigung 2012 - Beiträge zur privaten KV und PPV

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    Lohnsteuerbescheinigung 2012 - Beiträge zur privaten KV und PPV

    Hallo,

    ich war Soldat und habe im Jahr 2012 mein Dienstverhältnis beendet. Seit September bin ich privat Krankenversichtert bei einem Partner des Deutschen Bundeswehrverbandes. Von diesem habe ich eine Bescheinigung über gezahlte Beiträge in Höhe von etwas über 400 Euro erhalten.

    Nun mein Problem. Auf der Lohnsteuerbescheinigung taucht in Zeile 28 ein Betrag von 3000 Euro auf. Auf Nachfrage bei der WBV wurde mir gesagt, dass dies ein Pauschbetrag ist. Es konnte mir weder eine Bescheinigung über diesen Betrag noch der Zahlungsempfänger gegeben werden.

    Wenn ich nun die Daten der Lohnsteuerbescheinigung und in der Anlage Vorsorgeaufwand auf der Seite 2 meine >400 Euro eintrage, meckert meine Steuerhilfeprogramm weil die Differenz zu groß ist.

    Was soll ich tun? Die 3000 einfach ohne Bescheinigung mit in die Anlage Vorsorgeaufwand eintragen? Wenn ja, zusätzlich zu den >400 oder genau die 3000?

    Der Eintrag würde sich mit ca. 600 Euro positiv auf meine Nachzahlung auswirken!

    Vielen Dank schonmal für die Antwort(en)

    Gruß

    Taros

    #2
    AW: Lohnsteuerbescheinigung 2012 - Beiträge zur privaten KV und PPV

    Es ist richtig, die 3000 sind ein Pauschbetrag, der beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber berücksichtigt wurde. In der Einkommensteuererklärung können jedoch nur tatsächlich geleistete Beiträge zum Ansatz kommen. Für die Personengruppe, zu der Sie damals gehört haben, bedeutet es deshalb im Regelfall, dass sich eine Nachzahlung ergibt, wenn keine entsprechend hohen tatsächlichen Aufwendungen vorhanden sind. Ausserdem hat der Gesetzgeber für diesen Personkreis eine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung geschaffen.

    Weitere Informationen finden Sie unter anderem über folgenden Link:

    http://hilo-nord.de/steuernachzahlung-beamte-zeitsoldaten-steuerklasse-1-3/
    Zuletzt geändert von ; 12.03.2013, 09:08.

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      #3
      AW: Lohnsteuerbescheinigung 2012 - Beiträge zur privaten KV und PPV

      Hallo,

      ich habe das selbe Problem als Beamter. Sehe ich das richtig das ich dann jedes Jahr zahlen darf anstatt ich was zurück bekomme?

      Fassi

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        #4
        AW: Lohnsteuerbescheinigung 2012 - Beiträge zur privaten KV und PPV

        Ob insgesamt nachgezahlt werden muss, hängt von vielen individuellen Merkmalen ab. Seit 2010 wird aber nur noch im Lohnsteuerverfahren pauschal was für KV abgezogen. Wenn Sie in der glücklichen Lage sind, keine Krankenversicherung zahlen zu müssen, kann es daher sein, dass unterm Jahr zu wenig Lohnsteuer einbehalten wurde. Das war aber auch 2010 und 2011 schon so. Schauen sie mal die Bescheide 2010 und 2011 an, das ist 2012 nicht anders. Da gab es im Forum schonmal eine große Diskussion.
        Zuletzt geändert von Kloebi; 13.03.2013, 15:24.

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          #5
          AW: Lohnsteuerbescheinigung 2012 - Beiträge zur privaten KV und PPV

          Ja vielen Dank, das Thema habe ich sogar gefunden, leider nach meinem Beitrag hier

          grüße
          Fassi

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            #6
            AW: Lohnsteuerbescheinigung 2012 - Beiträge zur privaten KV und PPV

            Vielen Dank für die Antwort, auch wenn mich diese nicht wirklich erfreut. Aber das liegt ja nicht an Ihnen persönlich.

            Jedenfalls hat mir die Antwort geholfen und darauf kommt es an!

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