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Honorarkraft und Steuererklärung

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    Honorarkraft und Steuererklärung

    Hallo,

    beim Ausfüllen der Steuererklärung stellt sich mir folgendes Problem:

    Von Januar bis März war ist Student.
    Von April bis August war ich Arbeitslos.
    Von September bis Dezember sozialversicherungspflichitg Beschäftigt.

    Nun habe ich im Juni und Juli insgesamt für 6 Wochen einen Tatigkeit auf Basis eines Honorarvertrags ausgeübt; verdient habe ich in diesem Zeitraum ca. 180 Euro.

    Muss ich diese Tätigkeit in der Steuererklärung angeben? Und wenn ja, wo und wie gebe ich sie an?

    Freue mich über Antworten
    Gruß!

    #2
    AW: Honorarkraft und Steuererklärung

    Was verstehen Sie unter einem Honorarvertrag? Die Anlage S dürfte Ihnen vielleicht weiterhelfen.

    Kommentar


      #3
      AW: Honorarkraft und Steuererklärung

      Vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Im Honorarvertrag ist von "freiberufliche Honorarkraft" die Rede. Es ging um die individuelle Förderung von Schülern in einem schulischen Projekt.

      Kommentar


        #4
        AW: Honorarkraft und Steuererklärung

        Dann ist die Anlage S die richtige Anlage.

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          #5
          AW: Honorarkraft und Steuererklärung

          Super, vielen Dank

          Kommentar


            #6
            AW: Honorarkraft und Steuererklärung

            Hallo

            ich hoffe, dass ich hier Richtig bin folgendes: für das Jahr 2016 Honorartätigkeit in der Jugendarbeit ? Hauptvordruck und Anlage S ist Richtig oder?

            + Minijob als 450

            Lieben Dank im Voraus
            Zuletzt geändert von ; 20.09.2018, 14:32.

            Kommentar


              #7
              AW: Honorarkraft und Steuererklärung

              ... für das Jahr 2016 Honorartätigkeit in der Jugendarbeit ? Hauptvordruck und Anlage S ist Richtig oder?

              + Minijob als 450
              Honorartätigkeit in der Jugendarbeit rechnet zu selbständiger Arbeit, Anlage S ist richtig. Der Hauptvordruck muss unabhängig von der Einkunftsart immer ausgefüllt werden.

              Die Frage oder Aussage zum Minijob verstehe ich nicht!

              Bitte Fragen nicht an alte Threads dranhängen, es ist immer besser, ein neues Thema zu eröffnen!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Honorarkraft und Steuererklärung

                Zitat von Pott Beitrag anzeigen
                + Minijob als 450
                Hallo Pott,
                ein pauschal besteuerter Minijob hat nichts in der Steuererklärung verloren.
                Hast du aber dafür eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten, dann Anlage N

                Tschüß

                Kommentar


                  #9
                  AW: Honorarkraft und Steuererklärung

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Honorartätigkeit in der Jugendarbeit rechnet zu selbständiger Arbeit, Anlage S ist richtig. Der Hauptvordruck muss unabhängig von der Einkunftsart immer ausgefüllt werden.

                  Die Frage oder Aussage zum Minijob verstehe ich nicht!

                  Bitte Fragen nicht an alte Threads dranhängen, es ist immer besser, ein neues Thema zu eröffnen!
                  Alles klar Danke

                  Mach ich das nächste mal

                  - - - Aktualisiert - - -

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Honorartätigkeit in der Jugendarbeit rechnet zu selbständiger Arbeit, Anlage S ist richtig. Der Hauptvordruck muss unabhängig von der Einkunftsart immer ausgefüllt werden.

                  Die Frage oder Aussage zum Minijob verstehe ich nicht!

                  Bitte Fragen nicht an alte Threads dranhängen, es ist immer besser, ein neues Thema zu eröffnen!
                  neben der selbstständigen Arbeit noch als Minijobler tätig, wollte wissen wie weit es relevant wichtig ist

                  - - - Aktualisiert - - -

                  Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                  Hallo Pott,
                  ein pauschal besteuerter Minijob hat nichts in der Steuererklärung verloren.
                  Hast du aber dafür eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten, dann Anlage N

                  Tschüß
                  ok danke...

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