Ich bekomme von meiner Krankenkasse (Techniker) demnächst eine
Beitragsrückzahlung von 80 Euro ausbezahlt, inwieweit muss ich diese Rückzahlung
steuerlich kenntlich machen? Kann mir da jemand Hilfestellung geben?
Beitragsrückzahlung von 80 Euro ausbezahlt, inwieweit muss ich diese Rückzahlung
steuerlich kenntlich machen? Kann mir da jemand Hilfestellung geben?
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