Ich habe 2008 eine PV-Anlage installieren lassen und die Möglichkeit genutzt, statt der üblichen 20jähr. Abschreibung die verkürzte von fünf Jahren gewählt. Nach Anerkennung für 2008, 2009 und 2010 ist mir dies jetzt für 2011 verweigert worden mit dem Hinweis, dass dies schon 2009 und 2010 nicht mehr hätte sein dürfen. Mit der verkürzten Abschreibungszeit beziehe ich mich auf unsere Bundeskanzlerin, die zur Ankurbelung der Wirtschaft allgemein und die PV-Anlagen im besonderen einen Investitionsschub auslösen wollte. Meine Frage lautet:Nach welchem § EStG (7? Buchstabe?) kann diese erhöhte Abschreibung linear fünf Jahre lang mit je 20 % beantragt werden?
Vielen Dank für eine kompetente Antwort.
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