Freiberuflich: Fahrtkosten zu Fortbildungen/Supervisionen-welche Zeile?

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  • Robinjulien
    Neuer Benutzer
    • 20.03.2013
    • 7

    #1

    Freiberuflich: Fahrtkosten zu Fortbildungen/Supervisionen-welche Zeile?

    Liebe Forum-Gemeinde!
    Ich mache meine Einkommensteuererklärung das erste Mal ohne Steuerberater.
    Deshalb bin ich noch etwas unsicher beim Ausfüllen des Formulars.

    Im Rahmen meiner freiberuflichen Tätigkeit habe ich regelmäßig Aufwendungen für Seminare/Supervisionen etc.. In welche Zeile des Formulars trage ich die Fahrtkosten (KFZ) zu diesen Semionaren/Supervisionen ein und wie kann ich diese Kosten dort ansetzen?

    Für eine Antwort bin ich sehr dankbar!
    Robinjulien
    Zuletzt geändert von Robinjulien; 20.03.2013, 20:55.
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    AW: Freiberuflich: Fahrtkosten zu Fortbildungen/Supervisionen-welche Zeile?

    Hallo,

    Anlage EÜR Zeile 54 oder Bruttoeinnahmen< 17500 selbst erstellte G u.V

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar

    • Robinjulien
      Neuer Benutzer
      • 20.03.2013
      • 7

      #3
      AW: Freiberuflich: Fahrtkosten zu Fortbildungen/Supervisionen-welche Zeile?

      Herzlichen Dank Figul!
      So hatte ich es auch vermutet (EÜR Zeile 54), nun habe ich Gewissheit!
      Mit freundlichem Gruß,
      Robinjulien

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