Guten Tag,
ich habe eine Frage zu der steuerliche Absetzbarkeit der Fahrtstrecken zur Arbeit.
Zur Vorgeschichte: meine Frau ist selbständig und hat sich einen neuen Pkw zu gelegt. Diesen Wagen läßt sie als Firmenwagen laufen. Ich werde ihren bisherigen PKW übernehmen. Aus versicherungstechnischen Gründen werden wir diesen Wagen aber weiterhin auf ihren Namen zugelassen lassen und auch die Versicherung nicht ändern. Kann ich meinen Arbeitsweg zukünftig trotzdem als Werbungskosten (ich fahre täglich mehr als 90 km) von der Steuer absetzen, obwohl ich weder als Versicherungsnehmer, noch als Fahrzeughalter eingetragen bin? Wir sind steuerlich getrennt veranlagt, beide Steuerklasse 4.
Kann mir jemand die Frage beantworten?
Danke
Reimer Kröger
ich habe eine Frage zu der steuerliche Absetzbarkeit der Fahrtstrecken zur Arbeit.
Zur Vorgeschichte: meine Frau ist selbständig und hat sich einen neuen Pkw zu gelegt. Diesen Wagen läßt sie als Firmenwagen laufen. Ich werde ihren bisherigen PKW übernehmen. Aus versicherungstechnischen Gründen werden wir diesen Wagen aber weiterhin auf ihren Namen zugelassen lassen und auch die Versicherung nicht ändern. Kann ich meinen Arbeitsweg zukünftig trotzdem als Werbungskosten (ich fahre täglich mehr als 90 km) von der Steuer absetzen, obwohl ich weder als Versicherungsnehmer, noch als Fahrzeughalter eingetragen bin? Wir sind steuerlich getrennt veranlagt, beide Steuerklasse 4.
Kann mir jemand die Frage beantworten?
Danke
Reimer Kröger
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