AW: Umsatzsteuer 2012
Nur vorsichtshalber: Sie waren also Leistender und der Auftraggeber hat die von Ihnen in 2011 gepinselte Rechnung erst in 2012 erhalten ? Maßgebend ist überhaupt nicht das Rechnungsdatum, sondern wann Sie die Leistung ausgeführt haben.
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Umsatzsteuer 2012
Mein Problem: Ich habe im Dezember 2011 eine Rechnung gestellt, die erst im Januar
2012 eingegangen ist. Muss diese Summe in der Umsatzsteuererklärung 2012 auftau-
chen und wenn ja wo. Ich war 2011 noch Kleinunternehmer und habe folglich keine
Umsatzsteuer ausgewiesen. Wer weiß Rat. Vielen Dank!Stichworte: -
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