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Freistellungsauftrag zu niedrig

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    Freistellungsauftrag zu niedrig

    Hallo zusammen,

    leider bin ich bei meinem Thema auch bisher nicht im Forum fündig geworden.

    Bei einem Bausparvertrag, der letztes Jahr ausgezahlt wurde, war der Freistellungsauftrag zu niedrig, weshalb Kapitalertragssteuer angefallen ist. Man hört ja immer, dass man sich dieser Steuer bis zur Freigrenze über die Steuererklärung wiederholen kann. Wir haben alle Daten in unser Steuerprogramm eingegeben, bekommen aber nur ungefähr die Hälfte der Kapitalertragssteuer erstattet . Machen wir hier irgend etwas falsch oder kann es tatsächlich passieren, dass nur ein Teil wieder erstattet wird? Wir liegen definitiv noch unter der Freigrenze...
    Zur Info: Wir nutzen die WISO-Steuersoftware mit Anbindung an Elster.

    Vielen lieben Dank schon im Voraus für Eure Antworten!

    #2
    AW: Freistellungsauftrag zu niedrig

    Hallo,
    das kann nicht sein. Wurden für Kapitalerträge bis zur Freigrenze Steuern einbehalten,
    so werden diese zurück erstattet. Einträge in Anlage KAP nochmals mit Steuerbescheinigung vergleichen.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Freistellungsauftrag zu niedrig

      Hallo FIGUL,

      Danke für die Antwort! Wir haben alle Einträge schon x mal überprüft... Natürlich wollen wir so die Erklärung auch nicht abschicken, weil wir ja sonst einen Fehler drin haben. Seltsam...

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        #4
        AW: Freistellungsauftrag zu niedrig

        was genau haben sie in der Anlage KAP eingetragen (Zeile, Betrag)?

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          #5
          AW: Freistellungsauftrag zu niedrig

          Interessant sind vor allem die Zeilen 4, 5 und 6 und 7, 14 und 15.

          Da Sie von "wir" sprechen, ist das vermutlich ein gemeinsamer Vertrag. Wurde das somit auch richtig auf die beiden Anlagen KAP aufgeteilt ?
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Freistellungsauftrag zu niedrig

            Die Steuerberechnung fängt ja mit dem Abrechnungsteil an. Dort heißt es dann z. B.:

            Festgesetzt werden 7.120,00
            Abzug vom Lohn -8.794,00
            Kapitalertragsteuer -25,00
            verbleibende Beträge -1.699,00

            Der Betrag in der dritten Zeile muss eigentlich ganz genau dem entsprechen, was Du auch in Deiner Steuererklärung als Kapitalertragssteuer eingegeben hast.

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