Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema ALG 1, ich habe ALG 1 bekommen und auch noch nachträglich Gehalt nachgezahlt bekommen, da es alles vor Gericht gewesen ist.
Jetzt habe ich das Schreiben von der Arbeitsagentur und das komplette Gehalt auf der Lohnsteuerbescheinigung.
Muß ich das jetzt beides berücksichtigen denn mein Steuerprogramm mäkelt an der dieser Stelle rum.
ich habe eine Frage zum Thema ALG 1, ich habe ALG 1 bekommen und auch noch nachträglich Gehalt nachgezahlt bekommen, da es alles vor Gericht gewesen ist.
Jetzt habe ich das Schreiben von der Arbeitsagentur und das komplette Gehalt auf der Lohnsteuerbescheinigung.
Muß ich das jetzt beides berücksichtigen denn mein Steuerprogramm mäkelt an der dieser Stelle rum.
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