Guten Tag,
ich erhalte seit 1997 Witw.-rente und seit 12/2009 Altersrente.
Von 1997 bis 2009 wurd die mir zustehende Witw.-rente entsprechend mit meinem Einkommen verrechnet. Je höher mein Einkommen wurde, desto niedriger (lt. gesetzl. Vorgabe) wurde die Witw.-rente.
Bei Erhalt der Altersrente, welche niedriger ist als das Einkommen, stieg dann natürlich die Witw.-rente um montalich ca 200 €. Dieser Betrag wurde mir als Rentenanpassungsbetrag für die Steuer von der RV angegeben.
Ich war der Meinung, dass nur die gesetzl. Rentenerhöhung als Rentenanpaasung zählt.
Habe ich doch ohnehin Anspruch auf die Witw.-rente gehabt, hätte ich kein Einkommen erzielt. Was ist als Rentenanpassung richtig?
Mit freundlichen Grüßen
sini
ich erhalte seit 1997 Witw.-rente und seit 12/2009 Altersrente.
Von 1997 bis 2009 wurd die mir zustehende Witw.-rente entsprechend mit meinem Einkommen verrechnet. Je höher mein Einkommen wurde, desto niedriger (lt. gesetzl. Vorgabe) wurde die Witw.-rente.
Bei Erhalt der Altersrente, welche niedriger ist als das Einkommen, stieg dann natürlich die Witw.-rente um montalich ca 200 €. Dieser Betrag wurde mir als Rentenanpassungsbetrag für die Steuer von der RV angegeben.
Ich war der Meinung, dass nur die gesetzl. Rentenerhöhung als Rentenanpaasung zählt.
Habe ich doch ohnehin Anspruch auf die Witw.-rente gehabt, hätte ich kein Einkommen erzielt. Was ist als Rentenanpassung richtig?
Mit freundlichen Grüßen
sini
Kommentar