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Anlage N (Angaben zum Arbeitslohn)

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    Anlage N (Angaben zum Arbeitslohn)

    Hallo,

    ich habe im April letzten Jahres einen Arbeitsvertrag unterzeichnet, jedoch nur für die Monate April und Mai Gehalt bekommen. Bedingt dadurch, war ich seit Juni nicht mehr im Unternehmen anwesend.
    Vom Arbeitgeber erhielt ich keine Kündigung, also lief das Arbeitsverhältnis weiter. Im Januar d. J. habe ich selbst gekündigt, da ich endlich eine neue Tätigkeit gefunden habe. Die Klage gegen den AG ist beim Arbeitsgericht noch nicht abgeschlossen.

    Da der Arbeitgeber auch den Steuerberater nicht bezahlte, habe ich nur für die Monate April bis Juni die normale Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge erhalten. Ein Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung liegt nicht vor, da der Steuerberater nicht mehr tätig war. Nun weiß ich nicht, was ich in die Anlage N eintragen soll, denn es sind ja noch offene Gehälter.

    Des Weiteren habe ich für die Monate Juni bis Dezember HartzIV bekommen, da ich mittellos war. Ich weiß keinen Rat und wäre für jede Hilfe dankbar,

    Gruß, wuschelela

    #2
    AW: Anlage N (Angaben zum Arbeitslohn)

    Sie addieren die drei Lohnabrechnungen, die sie haben. Mehr Lohn wurde 2012 ja nicht gezahlt. Fall sie noch Geld erhalten, ist das im Jahr der Zahlung zu versteuern.

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      #3
      AW: Anlage N (Angaben zum Arbeitslohn)

      okay, das erhaltene HartzIV kann ich in einer anderen Anlage dann eingeben?

      Vielen Dank für Ihre Hilfe

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        #4
        AW: Anlage N (Angaben zum Arbeitslohn)

        Hartz IV nicht, nur andere Lohnersatzleistungen wie ALG I, Insolvenzgeld oder Krankengeld, ebenso in Anlage N unten Z. 27-29.

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          #5
          AW: Anlage N (Angaben zum Arbeitslohn)

          Vielen Dank!

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