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Wo gebe ich EK-Steuer Erstattung und Nachzahlung an bei EKS-Erklärung / EÜR?

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    Wo gebe ich EK-Steuer Erstattung und Nachzahlung an bei EKS-Erklärung / EÜR?

    Ich bin selbständiger Kleinunternehmer (mit Kleinunternehmerregelung, also Umsatzsteuer-befreit) und mache gerade die Steuererklärung für 2012. Hier habe ich eine bzw. zwei Fragen, bei denen ich bisher nicht selbst weiter weiss:

    Im Bescheid für 2011 hatte ich eine Steuernachzahlung von Betrag X zu leisten.
    Weiterhin habe ich 2012 auch noch eine Steuererklärung für 2009 abgegeben. 2009 war ich noch nicht selbständig. Im Bescheid für 2009 bekam ich eine Rückerstattung in Höhe von Betrag Z. Da beide Bescheide, also für 2009 und 2011 fast parallel fertig wurden, hat das FA automatisch die Nachzahlung vom Bescheid 2011 mit der Gutschrift von 2009 gegengerechnet und mir dann Summe Y (Z minus X) ausgezahlt.

    Nun meine Fragen: wo genau und wie gebe ich diese Beträge an? Ich bin wie gesagt Kleinunternehmer (umsatzsteuerbefreit) und erstelle somit eine einfache EÜR mit SKR03. Meine Steuereklärung erstelle ich mit WISO Steuer-Sparbuch 2013. Dort ist aber stets nur von Umsatzsteuer die Rede und ich bin nicht sicher, ob ich in diese Felder etwas eingeben kann/soll. Oder kommt das beides in die EÜR? Dort habe ich allerdings kein passendes Sachkonto zur Auswahl.

    Falls mir jemand einen Tipp oder auch eine konkrete Anleitung geben könnte, wie ich die Summen richtig angebe, wäre ich wirklich sehr dankbar!

    #2
    AW: Wo gebe ich EK-Steuer Erstattung und Nachzahlung an bei EKS-Erklärung / EÜR?

    Einkommensteuernachzahlungen bzw - erstattungen für Vorjahre haben nichts in ihrer EÜR zu suchen, da es sich um eine private und nicht um eine Betriebssteuer handelt. USt haben sie ja nicht gezahlt.

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      #3
      AW: Wo gebe ich EK-Steuer Erstattung und Nachzahlung an bei EKS-Erklärung / EÜR?

      Vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Das heisst dann unterm Strich, dass ich diese Beträge gar nicht angeben muss / kann, richtig? Also weder in der EÜR, noch in der Erklärung selbst?

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        #4
        AW: Wo gebe ich EK-Steuer Erstattung und Nachzahlung an bei EKS-Erklärung / EÜR?

        Hallo nullzehnneunundneunzig

        Einkommensteur-Erstattungen bzw. Einkommensteuer-Nachzahlungen
        sind n i c h t mehr gegenüber dem Finanzamt zu erklären,
        weder in EÜR noch in anderen Steuererklärungs-Formularen,

        gez. H A G E N-G R O N E R T

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          #5
          AW: Wo gebe ich EK-Steuer Erstattung und Nachzahlung an bei EKS-Erklärung / EÜR?

          Alles klar. Danke für die Hilfe und Antworten. Das bringt mich schon mal ein gutes Stück voran.

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