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Umsatzsteuererklärung und Vorsteuer

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    Umsatzsteuererklärung und Vorsteuer

    Hallo, ich bin ein absolute Neuling und höchstwahrscheinlich auch ein Idiot) in dieser Steuer-Sache. Unsere neu gegründete Firma exportiert Spielwaren hauptsächlich von Deutschen und etwas von Dänischen Herstellern in die None-EU.

    Und nun kommt die FA mit der Anforderung für die Umsatzsteuererklärung. Kann jemand mir bitte bitte kurz helfen worauf ich mich achten musste:

    (1) alle gekauft und exportierte Rechnungen mit Umsatzsteuer in die Kz 66? Da wir alle Waren wieder sofort exportieren sollen wir alle Vorsteuer von FA komplett zurückgezahlt bekommen oder? Welche Exportbelege musst man vorlegen? Wir haben allesamt Papiere vom Zoll.

    (2) die Umsatzsteuer des gekauften Computer, Zug-Fahrkarte, Karte für Ausstellungen. Alle auch in die Kz66?

    (3) Was mache ich mit den Waren aus Dänemark. In der Rechnung steht "Umsatzsteuerfrei"?

    Vielen Dank

    #2
    AW: Umsatzsteuererklärung und Vorsteuer

    Ja, die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist auch eine Umsatzsteuererklärung. Weil's aber ja auch noch die Umsatzsteuer-Jahreserklärung gibt, ist es eindeutiger, wenn man die Umsatzsteuer-Voranmeldung auch als solche bezeichnet.

    1. Stimmt so. Die Ausfuhrbelege gut aufheben.

    2. Ja

    3. Kz 89, die Vorsteuer in Kz 61

    Kommentar


      #3
      AW: Umsatzsteuererklärung und Vorsteuer

      Hallo Elefant,

      Vielen Dank für Deine schnelle Antwort!

      Die Standard-Logik bei jedem zu versteuernden Ding ist also:

      (A) Die Umsätze (steuerpflichtig oder frei) von Zeile => von der wird berechnet wieviel Umsatzsteuer das FA kassieren wird

      (B) Die Vorsteuerbeiträge => was ich schon an FA überwiesen habe

      Und (A) - (B) = was ich an FA noch ueberweisen muss. Ist der Betrag possitive schulde ich FA etwas, ist der negative bekomme ich Geld zurueck.

      Wenn man nach dieser Logik aggiert dann, Sorry bin ich immer noch ein Idiot da mir zwei Dingen noch nicht 100% klar sind:

      Frage 1: für die ganze Ausgabe (wie Computer, Zugticket, etc.) muss ich an 2 Stellen heran:
      - Kz 81 = 0€ da es hier um `Kosten` geht und nicht um `Umsatz`
      - Kz 66 = XX€ also der 19% Umsatzsteuer fuer den Computeer, die Zugticket, etc.

      Stimmt das?

      Frage 2:
      Du hast gesagt dass ich an Kz89 und Kz61 ran gehen musst. Da die Waren von dem Dänischen Hersteller an mir (umsatzsteuerfrei) an mir und danach aber direkt exportiert werden dachte ich an Kz43 und Kz61:

      Kz43 = XX€ => was ich dem Dännischen Hersteller bezahlt habe also umsatzsteuerfreie Umsätze
      Kz61 = 0 € => weder der Dännische Hersteller, noch ich habe ein Cent für Umsatzsteuer bezahlt.
      Habe ich ein Denkfehler hier?

      Danke Dir noch einmal!

      Kommentar


        #4
        AW: Umsatzsteuererklärung und Vorsteuer

        Zum Ersten würd ich Dir dringend empfehlen, einen Kurs bei der Volkshochschule o. Ä. zu belegen. Steuerliche Grundkenntinisse sollten schon vorhanden sein, wenn man sich selbständig macht.

        Du solltest unterscheiden zwischen Umsätzen und Erwerben. Umsätze sind Verkäufe Deinerseits bzw. von Dir erbrachte Leistungen. Erwerbe sind die Käufe oder in Anspruch genommene Leistungen.


        Zitat von plago Beitrag anzeigen
        Frage 1: für die ganze Ausgabe (wie Computer, Zugticket, etc.) muss ich an 2 Stellen heran:
        - Kz 81 = 0€ da es hier um `Kosten` geht und nicht um `Umsatz`
        - Kz 66 = XX€ also der 19% Umsatzsteuer fuer den Computeer, die Zugticket, etc.
        Nein, für eine in Anspruch genommene Leistung ist kein Eintrag in Kz 81 zu machen, auch nicht Null.


        Zitat von plago Beitrag anzeigen
        Frage 2:
        Du hast gesagt dass ich an Kz89 und Kz61 ran gehen musst. Da die Waren von dem Dänischen Hersteller an mir (umsatzsteuerfrei) an mir und danach aber direkt exportiert werden dachte ich an Kz43 und Kz61:
        Der Einkauf ist für den dänischen Händler in Dänemark eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung. Weil sie in Deutschland steuerpflichtig ist und der dänische Händler somit außen vor ist. Kz 43 wären ja Lieferungen Deinerseits in Drittländer (also nicht EU).

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