Hallo zusammen,
ab Mai 2012 habe ich meine DG-Whg an meinen Sohn vermietet. Der Anteil an den Gesamtquadratmetern beträgt 32 %. Die Ermittlung der abschreibungsfähigen Kosten habe ich mit diesen 32 % ermittelt. Darf ich die ermittelten Kosten für die DG-Whg. auch nur mit 8/12 angeben?
ab Mai 2012 habe ich meine DG-Whg an meinen Sohn vermietet. Der Anteil an den Gesamtquadratmetern beträgt 32 %. Die Ermittlung der abschreibungsfähigen Kosten habe ich mit diesen 32 % ermittelt. Darf ich die ermittelten Kosten für die DG-Whg. auch nur mit 8/12 angeben?
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