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VL in bAV und FoundRente.

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    VL in bAV und FoundRente.

    Hallo,
    da sich bei mir im letzen Jahr einiges getan hat, brauche ich nun Hilfe dabei diese Änderungen in meine Steuererklärung einzupflegen. Ich hoffe mir kann geholfen werden=)
    Es sieht so aus:
    1)
    Ich habe seit dem 1.12.2012 einen Vertrag laufen bzgl. einer betrieblichen Altersvorsorgung (135€ gesamt). Allerdings zahlt dort auch mein Arbeitgeber meine Vermögenswirksamen Leistungen (35€) ein.
    Jetzt weiß ich nicht wo hin mit den Beträgen. Denn so eine Bescheinigung zu den Vl wie bei meinem Bausparvertrag (bis zum 30.11.2012 sind die VL dort reingeflossen) ist bei mir von der bAV nicht angekommen.
    Trage ich die nun ganzheitlich bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht als 2ten Eintrag ein. Oder splitte ich diesen Betrag in 2 auf?

    Das zweite Problem folgt auf dem Fuße=/
    2)Ich habe einen Vertrag bzgl. ein FoundRente, in dieser integriet sich zusätzlich noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Beide zu zahlende Beträge werden im Vertra einzeln aufgeführt, aber zusammen vom Konto abgebucht.
    Jetzt ist die Frage trage ich jeden Wert (Rente und BUZ) jeweils extra im entsprechenden Bereich oder zusammen unter Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht ein?

    Ich hoffe die Fragen sind soweit verständlich geschrieben,
    ich freue mich über jede Hilfe die mir gegeben wird.

    Gruß Boa-P

    #2
    AW: VL in bAV und FoundRente.

    Die Frage kann mit den gegebenen Informationen nicht beantwortet werden.

    BAV kann mehrere Gestaltungen haben.
    Es kann eine Entgeltumwandlung geschehen, wobei diese nach §3 Nr. 63 EStG aus dem unversteuerten Bruttoeinkommen erfolgt (gelegentlich auch als Eichel-Rente bezeichnet). Hierbei sinkt also direkt das steuerpflichtige Bruttoeinkommen, und da man etwas, was man nicht versteuert, auch nicht absetzen kann, taucht sowas in der Steuererklärung gar nicht auf.
    Genauso kann die BAV aber auch eine betriebliche Riesterrente sein, d.h. der Beitrag wird aus dem versteuerten Netto bezahlt, dafür kann man dann die Zulage oder den Sonderausgabenabzug nach §10a beantragen.
    Es gibt auch betriebliche Zusatzversorgungen, die keins von beidem sind, und dann nur noch im Fall von Altverträgen vor 2005 berücksichtigt werden können (z.B. die VBL-Klassik West), von mittlerweile eher exotischen Dingen wie Direktversicherung ganz zu schweigen.

    Wenn die fondsgebundene Rentenversicherung mit integrierter BU kein Rürup-Vertrag ist (wogegen die Aussage mit dem Kapitalwahlrecht steht, weil Rürup-Verträge nicht kapitalisierbar sind), würde ich, wenn Rentenversicherung und BU eigene Vertragsbausteine sind, hier ggfs. aufteilen. Dies wäre relevant, wenn die eigentliche Rentenversicherung nicht zu berücksichtigen ist, weil sie ab 2005 abgeschlossen wurde. Wobei eh die Frage ist, ob sich das Ganze auswirkt und der AN-Anteil der Sozialversicherung die Höchstgrenzen nicht schon ausreizt.

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      #3
      AW: VL in bAV und FoundRente.

      Hallo bobobaer,

      vielen Dank schonmal für deine Antwort, hast mir aufjedenfall weitergeholfen.
      Also bei der BAV handelt es sich um eine Entgeldumwandlung. Wenn ich dich richtig verstanden habe dann muss ich das nicht weiter beachten, richtig?

      Die Found Rente werde ich dann gemäß der Baustiene aufteilen.
      Vielen Dank

      Edit:
      Ich habe mich gerade mit einem Kollegen unterhalten. Dabei kam zur Sprache das man seine Rechnungen die im Studium angefallen sind auch von der Steuerabsetzen kann. Bei mir liegt der Abschluss im Jahr 2011. Zu Beginn in 2008 hatte ich mir einen Laptop gekauft, kann ich diesen nun auch noch absezten.
      Letztes Jahr bei der Steuererklärung ging das meiner Meinung nach nicht. Hat sich dabei jetzt was geändert und kann ich die Sachen noch Rückwirkend geltend machen?

      Gruß Boa-P
      Zuletzt geändert von Boa-P; 17.04.2013, 11:19.

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