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E L S T E R - S T E U E R B E R E C H N U N G - Rentenanpassungsbetrag ?

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    E L S T E R - S T E U E R B E R E C H N U N G - Rentenanpassungsbetrag ?

    Fallbeispiel:

    Der Rentenanpassungsbetrag, Anlage R, Zeile 6, wird bei der Elster-Steuerberechnung nicht berücksichtigt.

    Warum wird der Rentenanpassungsbetrag bei der ELSTER-Steuerberechnung nicht berücksichtigt?

    gez. H A G E N-G R O N E R T

    #2
    AW: E L S T E R - S T E U E R B E R E C H N U N G - Rentenanpassungsbetrag ?

    Welche konkreten Eingaben wurden in der Anlage R gemacht und was kam insoweit in der Steuerberechnung an konkreten Daten raus ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: E L S T E R - S T E U E R B E R E C H N U N G - Rentenanpassungsbetrag ?

      Hallo Picard777

      herzlichen Dank für Ihre Antwort. Nach Versenden der Steuererklärung habe ich
      die ELSTER-Steuerberechnung ausgeführt.

      Eingaben in Anlage R:

      Rentenbetrag 5.021 € Zeile 5, Anlage R
      Rentenanpassung 161 € Zeile 6, Anlage R

      Ergebnis nach ELSTER-Steuerberechnung:
      Rente --------------------------------------: 5.021 €
      steuerlicher festgeschriebener Freibetrag: 2.139 €
      steuerpflichtiger Teil der Rente-----------: 2.882 €

      Anmerkung:

      Für die Berechnung des steuerlichen, festgeschriebenen Freibetrages sind
      56 % der maßgeblichen Rente berücksichtigt.

      Ein Freibetrag für den Rentenanpassungsbetrag fehlt. Der steuerliche Freibetrag müßte wegen der Rentenanpassung 2.210 € betragen:

      steuerlicher festgeschriebener Freibetrag --- 2.139 €
      steuerlicher Freibetrag für Rentenanpassung --- 71 €
      Gesamt-Freibetrag -----------------------------2.210 €

      In Erwartung Ihrer hilfreichen Antwort verbleibe ich

      mit freundlichen Grüssen
      H A G E N-G R O N E R T

      Kommentar


        #4
        AW: E L S T E R - S T E U E R B E R E C H N U N G - Rentenanpassungsbetrag ?

        Eingaben in Anlage R:

        Rentenbetrag 5.021 € Zeile 5, Anlage R
        Rentenanpassung 161 € Zeile 6, Anlage R

        Ergebnis nach ELSTER-Steuerberechnung:
        Rente : 5.021 €
        steuerlicher festgeschriebener Freibetrag: 2.139 €
        steuerpflichtiger Teil der Rente: 2.882 €

        Anmerkung:

        Für die Berechnung des steuerlichen, festgeschriebenen Freibetrages sind
        56 % der maßgeblichen Rente berücksichtigt.
        Und, deine Behauptung war, dass der Rentenanpassungbetrag nicht berücksichtigt würde? Wird er aber:

        5021 ./. 161 = 4860 im Jahr der Festschreibung, dort 56% steuerpflicht, steuerfrei also 4860 x 0,44 = 2139 (aufgerundet)

        Ein Freibetrag für den Rentenanpassungsbetrag fehlt. Der steuerliche Freibetrag müßte wegen der Rentenanpassung 2.210 € betragen:

        steuerlicher festgeschriebener Freibetrag - - - 2.139 €
        steuerlicher Freibetrag für Rentenanpassung - - - 71 €
        Gesamt-Freibetrag 2.210 €
        Freibetrag für die Rentenanpassung? Das scheint etwas zu sein, was nur in deiner irrigen Annahme existiert, dass der Rentenanpassungsbetrag nicht voll steuerpflichtig sei. Sonst wäre der ganze Quatsch mit Jahr der Festschreibung und Rentenanpassungbetrag auch überflüssig.

        Kommentar


          #5
          AW: E L S T E R - S T E U E R B E R E C H N U N G - Rentenanpassungsbetrag ?

          Hallo bobobaer

          ich bedanke mich für Ihre Antwort zu meinem Thema.

          Die Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt bescheinigt eine Rentenzahlung
          einschließlich des Rentenanpassungsbetrages.

          Bitte erklären Sie mir, aus welchem Grund ein Rentenanpassungsbetrag
          in Anlage R eingetragen werden soll.

          gez. H A G E N-G R O N E R T

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            #6
            AW: E L S T E R - S T E U E R B E R E C H N U N G - Rentenanpassungsbetrag ?

            Hintergrund ist, dass für Rentenbeginne bis 2005 50 % steuerpflichtig sind, für Rentenbeginne in den Folgejahren steigt das -erst einmal- jeweils um 2 %, so dass es bei Ihnen 56 % sind. Da in den Jahren der Einzahlung in die Rentenkasse der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge übernommen hat, Ihre Beiträge im Rahmen der Höchstbeträge steuerlich abzugsfähig waren und seit 2005 der steuerlich abzugsfähige Beitrag zur Rentenversicherung ebenfalls steigt, hat der Gesetzgeber entschieden, dass je nach Rentenbeginnjahr auch die Höhe der Steuerpflicht steigt, bei Ihnen auf 56 %. Dieser dann dafür steuerfreie Anteil von 44 % wird -gedanklich- FESTgeschrieben mit der Folge, dass Alles, was dann plötzlich zusätzlich gezahlt wird aufgrund der normalen Rentenanpassungen, VOLL und somit zu 100 % steuerpflichtig ist. Wenn das Finanzamt nicht irgendwann einmal einen Fehler gemacht hat, dürfte somit in jedem Bescheid der steuerfreie Betrag bei Ihnen die von bobobaer errechneten 2.139 EUR betragen haben.

            Jetzt könnte man das ja so machen, dass genau dieser Betrag wirklich richtig festgeschrieben und abgefragt wird. Oder man hätte sagen können, dass die URSPRUNGSrente abgefragt wird und separat die Differenz der Rentenanpassung. Man hat sich aber dafür entschieden, dass quasi hintenherum zu berechnen mit selbem Ergebnis: Es wird die AKTUELLE Rente erfragt und die Rentenanpassung. Daraus errechnet das Programm dann die URSPRUNGSRENTE, wendet darauf die 56 % und hat damit den steuerpflichtigen Teil der URSPRUNFSrente und rechnet dazu den zu 100 % steuerpflichtigen Rentenanpassungsbetrag wieder hinzu.

            Im Bescheid wird das halt leider nur verkürzt dargestellt. Vielleicht wird das klarer, wenn ich bobobaers Berechnung noch ergänze. Er hatte gesagt:

            5021 ./. 161 = 4860 im Jahr der Festschreibung, dort 56% steuerpflicht, steuerfrei also 4860 x 0,44 = 2139

            Steuerpflichtig aus der URSPRUNGSrente also 4860 x 56 %, also 2721. Dazu voll steuerpflichtiger Rentenanpassungsbetrag 161, also insgesamt 2882 EUR.

            Der Rentenanpassungsbetrag ist quasi ein Zins, den Sie on top erhalten.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: E L S T E R - S T E U E R B E R E C H N U N G - Rentenanpassungsbetrag ?

              Hallo Picard777

              herzlichen Dank für Ihre Antwort.

              Fallbeispiel Rentenanpassungsbetrag 2010:

              Eigene Steuer-Erklärung:

              Eintrag Anlage R, Zeile 5: 4.918 € Rentenbetrag incl. Rentenanpassung
              Eintrag Anlage R, Zeile 6: 58 € Rentenanpassung

              Meine steuerliche Berechnung: 4.918 €
              abzüglich Freibetrag-----------: 2.138 € festgeschrieben
              zu versteuernder Betrag-------: 2.780 € **

              Das Finanzamt hat im Steuerbescheid wie folgt geändert:

              zu besteuernde Rente--------------------------------------- 2.752 € **

              Berechnung:

              festgeschriebener Freibetrag---------------------------------2.139 €
              Rentenanpassungsbetrag-----------------58 €
              zu versteuern 56 % --------abzüglich----31 €
              ergibt Freibetrag aus Anpassung---------27 €--------------+---27 €

              Freibetrag insgesamt------------------------------------------2.166 €


              R e n t e 2010 einschließlich Rentenanpassungsbetrag-----4.918 €
              abzüglich Freibetrag gesamt----------------------------------2.166 €

              zu besteuernde Rente, nach Steuerbescheid, FA------------2.752 € **


              Sinngemäß wurden im Steuerbescheid 2011 die Berechnungen ausgeführt.

              Das Finanzamt hat korrekte Steuerbescheide erstellt, für 2010 und 2011.


              Mein Thema : E L S T E R - STEUERBERECHNUNG - Rentenanpassungsbetrag,

              wurde von mir erstellt, mit dem Anliegen aufzuklären, w a r u m das

              E L S T E R-Steuerberechnungsprogramm den Rentenanpassungsbetrag

              n i c h t berücksichtigt.

              Mit freundlichen Grüssen
              H A G E N-G R O N E R T

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                #8
                AW: E L S T E R - S T E U E R B E R E C H N U N G - Rentenanpassungsbetrag ?

                Zitat von Hagen-Gronert Beitrag anzeigen
                Mein Thema : E L S T E R - STEUERBERECHNUNG - Rentenanpassungsbetrag,

                wurde von mir erstellt, mit dem Anliegen aufzuklären, w a r u m das

                E L S T E R-Steuerberechnungsprogramm den Rentenanpassungsbetrag

                n i c h t berücksichtigt.
                Ich glaube vieles, aber nicht alles.
                Wie dargelegt, berücksichtigt ElsterFormular den Rentenanpassungsbetrag.
                Ich gehe davon aus, dass ein kleines, aber wichtiges Detail fehlt. Z.B. eine gekürzte Rente.

                Kommentar


                  #9
                  AW: E L S T E R - S T E U E R B E R E C H N U N G - Rentenanpassungsbetrag ?

                  Hallo Bobobaer

                  ich bedanke mich für Ihre Antwort und erlaube mir folgende Erklärung:

                  Versicherungszeiten: 1.5.1960 - 30.12.1977
                  Wartezeiten---------: 1.1.1978 - 19.08.2008
                  Geburtstag----------: 20.08.1943

                  Ab 1.1.78 - 31.8.2008 keine Beitragszeiten, Grund: Versicherungspflicht
                  entfallen.

                  Ab 1.9.2008 lt. Rentenbescheid vom 13.5.2008:

                  auf Ihren Antrag vom 7.4.2008 erhalten Sie von uns REGELALTERSRENTE.

                  Die Rente beginnt am 1.9.2008

                  Für die Zeit ab 1.9.2008 werden laufend monatlich 360,98 EUR gezahlt.


                  Rentenzahlungen:

                  ------------------R e n t e-----------Rentenanpassung

                  2008 -------------1600 €--------------------0 €----------
                  2009--------------4860 €--------------------0 €----------
                  2010--------------4918 €-------------------58 €----------
                  2011--------------4942 €-------------------82 €----------
                  2012--------------5021 €------------------161 €----------

                  Eine Regelaltersrente ist k e i n e gekürzte Rente.

                  W a r u m wird der RENTENANPASSUNGSBETRAG bei der ELSTER-
                  STEUERBERECHNUNG nicht berücksichtigt?

                  gez. H A G E N- G R O N E R T

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                    #10
                    AW: E L S T E R - S T E U E R B E R E C H N U N G - Rentenanpassungsbetrag ?

                    Hallo

                    ich kann die dargestellten Rentenzahlungen nicht nachvollziehen.

                    Ist denn die Rente ab 01.09.2008 die Brutto-/oder Nettorente?

                    Zum 01.07.2009 gab es eine Rentenerhöhung von 2,41%. In 2010 gab es keine Rentenerhöhung.

                    Die aufgeführten Rentenzahlungen sind nicht schlüssig.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: E L S T E R - S T E U E R B E R E C H N U N G - Rentenanpassungsbetrag ?

                      Hallo sophie m.

                      vielen Dank für Ihr Interesse mein Thema zu beantworten.

                      Ab 1.9.2008 betrug die monatliche Brutto-Rente 400,19 €, nach Abzug der
                      Beitragsanteile für Krankenversicherung, Zusatzbeitrag Krankenversicherung,
                      Beitrag Pflegeversicherung wurde ein Netto-Rentenbetrag von monatlich
                      360,98 € gezahlt.

                      2009: 1.1.09- 30.6.09 --400,19 € monatlich, Brutto
                      2009: 1.7.09-31.12.09--409,84 € monatlich, Brutto

                      Rentenbetrag für die Steuererklärung 2009, lt. Mitteilung der Renten-
                      versicherung: 4.860,18 € Brutto

                      Ein Rentenanpassungsbetrag wurde auf der Mitteilung für die Steuererklärung
                      nicht ausgewiesen.

                      2010: keine Rentenerhöhung.

                      Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt für 2010:

                      Rentenbetrag ------------4.918,08 € Brutto
                      Rentenanpassungsbetrag ---57,84 € Brutto


                      2011: Rentenerhöhung.

                      1.1.2011 - 30.6.2011---monatlich --409,84 € Brutto
                      1.7.2011 -31.12.2011---monatlich--413,90 € Brutto

                      Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt für 2011:

                      Rentenbetrag--------------- 4.942,44 € Brutto
                      Rentenanpassungsbetrag------82,20 € Brutto

                      2012: Rentenerhöhung.

                      1.1.2012 - 30.6.2012---monatlich --413,90 € Brutto
                      1.7.2012 -31.12.2012---monatlich--422,94 € Brutto

                      Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt für 2012:

                      Rentenbetrag-----------------5.021,04 € Brutto
                      Rentenanpassungsbetrag------160,80 € Brutto

                      Wissen Sie, warum bei der ELSTER-Steuerberechnung der
                      Rentenanpassungsbetrag nicht berücksichtigt wird?

                      gez. H A G E N-G R O N E R T

                      Kommentar


                        #12
                        AW: E L S T E R - S T E U E R B E R E C H N U N G - Rentenanpassungsbetrag ?

                        Zitat von Hagen-Gronert Beitrag anzeigen
                        Wissen Sie, warum bei der ELSTER-Steuerberechnung der
                        Rentenanpassungsbetrag nicht berücksichtigt wird?
                        Da ich den Eindruck habe, dass wir uns mit der gebetsmühlenartigen Wiederholung der längst widerlegten Behauptung im Kreis drehen, hier mal ein Zitat aus §22 EStG (konkret Nr. 1 a) aa)):

                        Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Jahresbetrag der Rente und dem der Besteuerung unterliegenden Anteil der Rente ist der steuerfreie Teil der Rente. 5Dieser gilt ab dem Jahr, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt, für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs. Abweichend hiervon ist der steuerfreie Teil der Rente bei einer Veränderung des Jahresbetrags der Rente in dem Verhältnis anzupassen, in dem der veränderte Jahresbetrag der Rente zum Jahresbetrag der Rente steht, der der Ermittlung des steuerfreien Teils der Rente zugrunde liegt. Regelmäßige Anpassungen des Jahresbetrags der Rente führen nicht zu einer Neuberechnung und bleiben bei einer Neuberechnung außer Betracht.

                        ElFo rechnet also gesetzeskonform, es weiß die Rente im VZ 2012, nimmt den Rentenanpassungbetrag als kumulierte normale regelmäßige Rentenerhöhungen, ermittelt so die Rente des Festschreibungsjahrs 2009 (2009 = 2008+1), nimmt die damals steuerfreien 44% der Rente als festgeschrieben steuerfreien Betrag der Rente. Dass der Rentenanpassungsbetrag durch die normalen Rentenerhöhungen voll steuerpflichtig ist, sagt das Gesetz, insofern berücksichtigt ElFo das korrekt, der Gebetsmühle zum Trotz.

                        Die Frage ist also eher, warum das FA nur 56% des Rentenanpassungsbetrags als steuerpflichtig erachtet, das passt nur, wenn es entweder der Meinung ist, der Unterschiedsbetrag zum Jahr der Festschreibung sei nicht durch normale Rentenerhöhungen entstanden, sondern durch eine grundlegende Neuberechnung der Rente, oder weil die ursprüngliche Jahresrente gekürzt wurde und daher auch der Anpassungbetrag der vollen Rente entsprechend zu kürzen ist.

                        Irgendeinen Grund muss das FA für seine Annahme haben, denn selbst in Mannheim dürfte die Intelligenz der FA-Mitarbeiter halbwegs normales Niveau erreichen und das EStG bekannt sein, aber welch Grund es immer sein mag, ElFo kann ihn schlecht riechen und rechnet daher nach der geltenden Rechtslage. Nicht mehr und nicht weniger. Womit das Thema für mich durch ist.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: E L S T E R - S T E U E R B E R E C H N U N G - Rentenanpassungsbetrag ?

                          Hallo bobobaer

                          ich bedanke mich für Ihre Bemühungen und würde mich

                          freuen, wenn auch andere Leser dieses Thema mit Interesse

                          verfolgt haben.

                          gez. H A G E N-G R O N E R T

                          Kommentar


                            #14
                            AW: E L S T E R - S T E U E R B E R E C H N U N G - Rentenanpassungsbetrag ?

                            Hallo ~@~ Picard777

                            Hallo ~@~ bobobaer


                            heute, 27.04.2013 habe ich den Steuerbescheid für 2012 erhalten.

                            Ein Freibetrag wurde auch für 2012 bei der Besteuerung des Rentenanpassungsbetrages berücksichtigt.

                            Rentenanpassung 2012~~160,80 €
                            zu versteuern 56 % ~~~~ 90,05 €
                            F r e i b e t r a g ~~~~~~ 70,75 €

                            festgeschriebener Freibetrag aus 2009~~~~~ 2.139 €
                            F r e i b e t r a g 2012 aus Rentenanpassung~~~ 71 €

                            G e s a m t f r e i b e t r a g ~~~~~~~~~~~ 2.210 €


                            B r u t t o - R e n t e für 2012 ~~~~~~~~~~ 5.021 €
                            abzüglich Gesamtfreibetrag ~~~~~~~~~~~~2.210 €

                            zu versteuernde Rente 2012 ~~~~~~~~~~~ 2.811 €


                            Bei meiner gesetzlichen Alters-Rente, ab meinem 65. Lebensjahr
                            handelt es sich um eine Regelaltersrente.


                            Warum wird der Rentenanpassungsbetrag bei der E L S T E R - Steuerberechnung nicht berücksichtigt?


                            gez. H A G E N-G R O N E R T

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                              #15
                              AW: E L S T E R - S T E U E R B E R E C H N U N G - Rentenanpassungsbetrag ?

                              Nochmal zum gefühlten siebzehnten Mal: Elsterformular HAT den Steuerfreibetrag berücksichtigt, siehe alle Vorpostings :-)

                              Deine letzte Berechnung und, wenn das Finanzamt genauso gerechnet hat, ist und bleibt Kappes. Allein wenn ich schon sehe, dass du einen Rentenanpassungsbetrag nimmst und davon nur 56 % als steuerpflichtig nimmst, kann das nicht stimmen. Bobobaer hat dir ja schon zitiert aus dem Gesetz, woraus sich ergibt, dass der Rentenanpassungsbetrag zu 100 % steuerpflichtig ist. Ich kann mir daher absolut nicht vorstellen, dass das Finanzamt dir AUßERHALB des Bescheides so eine Berechnung mitgeteilt hat, denn im Steuerbescheid ist definitiv eine generelle andere Darstellung programmiert. Ggf. postest du hier mal 1:1 abgetippt die Stelle aus dem Steuerbescheid UND -falls vorhanden- aus eventuellen Erläuterungstexten Aussagen, die sich auf die Renten beziehen.
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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