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E L S T E R - S T E U E R B E R E C H N U N G - Rentenanpassungsbetrag ?

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    #16
    AW: E L S T E R - S T E U E R B E R E C H N U N G - Rentenanpassungsbetrag ?

    Hallo Picard777

    lt. Bescheid für 2012:

    Sonstige Einkünfte

    Summe der zu besteuernden Renten und Leistungen ~~ 2.811 ~~
    ab Werbungskosten ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 102 ~~

    M e i n e Erläuterung:

    Die von mir im Elster-Anwender-Forum aufgeführte Darstellung über
    die Berechnung der zu versteuernden Rente incl. Anpassungsbetrag,
    war nur eine Information, wie ich das ausgerechnet habe.
    Das Finanzamt hat so eine Erklärung nicht gemacht.

    gez. H A G E N-G R O N E R T

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      #17
      AW: E L S T E R - S T E U E R B E R E C H N U N G - Rentenanpassungsbetrag ?

      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Nochmal zum gefühlten siebzehnten Mal: Elsterformular HAT den Steuerfreibetrag berücksichtigt, siehe alle Vorpostings :-)

      Deine letzte Berechnung und, wenn das Finanzamt genauso gerechnet hat, ist und bleibt Kappes. Allein wenn ich schon sehe, dass du einen Rentenanpassungsbetrag nimmst und davon nur 56 % als steuerpflichtig nimmst, kann das nicht stimmen. Bobobaer hat dir ja schon zitiert aus dem Gesetz, woraus sich ergibt, dass der Rentenanpassungsbetrag zu 100 % steuerpflichtig ist. Ich kann mir daher absolut nicht vorstellen, dass das Finanzamt dir AUßERHALB des Bescheides so eine Berechnung mitgeteilt hat, denn im Steuerbescheid ist definitiv eine generelle andere Darstellung programmiert. Ggf. postest du hier mal 1:1 abgetippt die Stelle aus dem Steuerbescheid UND -falls vorhanden- aus eventuellen Erläuterungstexten Aussagen, die sich auf die Renten beziehen.

      Sehr geehrter Benutzer Picard777

      Sie haben mich aufgefordert aus meinem Steuerbescheid die entsprechende

      Stelle 1:1 abzutippen. Gerne bin ich Ihrem Wunsch nachgekommen. Leider

      habe ich von Ihnen noch keine Antwort erhalten.

      Warum ist die Berechnung vom Finanzamt I D A R - O B E R S T E I N

      wie Sie es meinen ~~ K A P P E S ~~? Meine Steuererklärungen sind

      vom FINANZAMT IDAR-OBERSTEIN ausnahmslos einwandfrei und korrekt

      bearbeitet worden.


      Mit Interesse erwarte ich Ihre Antwort.


      gez. H A G E N-G R O N E R T

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        #18
        AW: E L S T E R - S T E U E R B E R E C H N U N G - Rentenanpassungsbetrag ?

        Das ist ein öffentliches Forum, in dem jeder postet, falls und wann es ihm gelüstet. Ich habe die letzten Tage und jetzt keine Zeit mich in Ihren Fall wieder richtig reinzudenken. FALLS ich in den nächsten Tagen dazu Zeit finde und nicht ein Mitleser das schon gemacht hat, werde ich mich damit beschäftigen. Man bekommt manchmal den Eindruck, als hätten Rentner zu viel Zeit ... ;-)
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #19
          AW: E L S T E R - S T E U E R B E R E C H N U N G - Rentenanpassungsbetrag ?

          Sehr geehrter Benutzer Picard777

          mag sein, daß es Rentner gibt, welche zuviel Zeit haben. Ich bin im Rentenalter
          und habe für meine vielen Aktivitäten zu wenig Zeit:

          ~~ ich muß mich um meinen Großhandelsbetrieb kümmern

          ~~ die Familie verlangt mein Engagement

          ~~ soziale Kontakte müssen gepflegt werden

          ~~ Zeit benötige ich für meine politischen Interessen

          ~~ ich bin Hobby Musiker: Piano, Keyboard, Akkordeon und Gitarre

          ~~ als Schachspieler benötige ich kostbare Zeit, für dieses extraordinäre Hobby

          ~~ für meine Gesundheit arbeite ich im Garten, wandere und fahre Rad

          ~~ als Reinigungsfachberater und staatlich geprüfter Desinfektor, helfe ich
          .... meiner Frau mit RAT & Tat bei den Reinigungstätigkeiten im Haushalt

          ~~ meine Gespräche im CB-Funk müssen zeitlich eingeplant werden

          ~~ im Bereich ** PC & Windows für Senioren ** brauche ich Zeit, um die
          .... benötigten Kenntnisse und Fähigkeiten zu erlernen


          Das ist eine kleine Darstellung, wie ich meine kostbare Zeit ausnutze. Der Tag
          hat 24 Stunden, deshalb schreibe ich in der Nacht meine BEITRÄGE FÜR DAS
          ELSTER FORUM.

          Ihrer Antwort für meine Frage betreffend ~~~ K a p p e s ~~~ sehe ich mit Interesse entgegen.

          gez. H A G E N-G R O N E R T

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            #20
            AW: E L S T E R - S T E U E R B E R E C H N U N G - Rentenanpassungsbetrag ?

            Zitat von Hagen-Gronert Beitrag anzeigen
            Hallo Picard777

            lt. Bescheid für 2012:

            Sonstige Einkünfte

            Summe der zu besteuernden Renten und Leistungen ~~ 2.811 ~~
            ab Werbungskosten ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 102 ~~

            M e i n e Erläuterung:

            Die von mir im Elster-Anwender-Forum aufgeführte Darstellung über
            die Berechnung der zu versteuernden Rente incl. Anpassungsbetrag,
            war nur eine Information, wie ich das ausgerechnet habe.
            Das Finanzamt hat so eine Erklärung nicht gemacht.

            gez. H A G E N-G R O N E R T
            Das Finanzamt hat den Rentenanpassungsbetrag -fälschlich zu Deinen Gunsten- komplett außen vor gelassen, denn 5.012 x 56 % ergibt genau abgerundet 2.811. Hier war also Elsterformular wohl schlauer als der Sachbearbeiter.

            Mit dem Rentenanpassungsbetrag dürfte sophie m. einen Denkfehler gemacht haben. Es ist zwar richtig, dass die Rentenerhöhungen im Westen wie folgt waren zum jeweiligen 01.07: 2,41 % in 2009, keine in 2010, 0,99 % in 2011 und 2,18 % in 2012. Allerdings hat bobobaer ja zitiert aus dem Gesetzestext, dass der steuerfreie Betrag quasi festgeschrieben wird im FOLGEjahr des Rentenbeginns, also 2009. Somit gab es in 2009 zwar eine Rentenerhöhung, die löste in 2009 aber keinen Rentenanpassungsbetrag aus, da dies das Basisjahr ist. In 2010 aber gab es zwar keine Rentenerhöhung, die Jahresrente 2010 lag aber wegen der Rentenerhöhung zum 01.07.2009 höher als die Jahresrente 2009, so dass in 2010 ein Rentenanpassungsbetrag zustande kommt usw. usw.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #21
              AW: E L S T E R - S T E U E R B E R E C H N U N G - Rentenanpassungsbetrag ?

              Hallo Hagen-Gronert,

              vielen Dank für die umfangreichen Angaben.

              Leider haben Sie für 2011 nicht alle Angaben angegeben.
              2009, 2010 u. 2012 sind soweit vollständig.

              2011 (Daten aus Steuerbescheid)
              zu besteuernde Rente ___________________ 4942,44 €

              Berechnung:
              festgeschriebener Freibetrag________________ 2.139 €
              Rentenanpassungsbetrag ___________________82,20 €
              zu versteuern 56 % __abzüglich _____________ ????? €
              ergibt Freibetrag aus Anpassung ______ ??? € ____ ?? €

              Freibetrag insgesamt _____________________ ?????? €


              Um die Berechnungen irgendwie nachzuvollziehen und ein Berechnungsprogramm (Excel) zu erstellen
              wäre es prima, wenn Sie die fehlenden Angaben noch nachtragen.

              Vergessen Sie das mit dem "Kappes", es scheint schon Sinn dahinter zu stecken.

              Gruß Juppkk

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                #22
                AW: E L S T E R - S T E U E R B E R E C H N U N G - Rentenanpassungsbetrag ?

                Hallo,
                die Anfrage war aus 2013!!!!!!!!!!!!!!!!!!
                Grüsse
                Kontierung

                in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                  #23
                  AW: E L S T E R - S T E U E R B E R E C H N U N G - Rentenanpassungsbetrag ?

                  Na und?

                  Vielleicht liest er es noch,
                  oder wie sonst komm ich an die fehlenden Daten?

                  Ich habe bisher noch kein anderes so vollständiges Beispiel gefunden.

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                    #24
                    AW: E L S T E R - S T E U E R B E R E C H N U N G - Rentenanpassungsbetrag ?

                    Hallo,

                    Vielleicht liest er es noch,"
                    Wohl kaum, Hagen-Gronert hat sich inzwischen wohl aus dem Forum abgemeldet (s. seinen Status "Gast").
                    Gruß Katja

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                      #25
                      AW: E L S T E R - S T E U E R B E R E C H N U N G - Rentenanpassungsbetrag ?

                      Zitat von juppkk Beitrag anzeigen
                      Ich habe bisher noch kein anderes so vollständiges Beispiel gefunden.
                      Besser wäre es, wenn das Beispiel stimmen würde. Die Behauptung, dass es vom Rentenanpassungbetrag einen steuerfreien Anteil gäbe, ist und bleibt falsch.

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                        #26
                        AW: E L S T E R - S T E U E R B E R E C H N U N G - Rentenanpassungsbetrag ?

                        Die korrekte Berechnung findet sich übrigens schon in Beitrag Nr. 4.

                        Die dort angegebene Rechnung ausführlicher dargestellt:

                        Gesamtbetrag der Rente: 5021 €
                        davon ab Rentenanpassungsbetrag: ./. 161 €

                        macht 4860 € Rente im Jahr der Festschreibung

                        Hiervon waren 56% steuerpflichtig, steuerfrei also 44%, also 4860 € x 0,44, macht 2139 €

                        Der steuerpflichtige Teil von 2139 € ist festgeschrieben.

                        Somit sind 5021 € ./. 2139 €, also 2882 € steuerpflichtig.

                        Beim Eintragen von Gesamtrente und Anpassungsbetrag ist abzurunden, der hieraus errechnete festgeschriebene steuerfreie Teil der Rente aufgerundet.

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