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negatives zu versteuernes Einkommen 2010 und 2011

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  • warum???
    antwortet
    AW: negatives zu versteuernes Einkommen 2010 und 2011

    Vielen Dank für die raschen Antworten.

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  • bobobaer
    Ein Gast antwortete
    AW: negatives zu versteuernes Einkommen 2010 und 2011

    Und, um angesichts der Fragestellung hierauf nochmal ausdrücklich auf diesen Aspekt der Antwort hinzuweisen:
    Die Verrechnung des Verlustvortrags erfolgt nicht mit zukünftigen Steuerzahlungen, sondern den zukünftigen Einkünften.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: negatives zu versteuernes Einkommen 2010 und 2011

    Es muss sich um einen negativen GESAMTBETRAG DER EINKÜNFTE handeln, dieser wird grundsätzlich in das VORJAHR zurückgetragen. Wenn das von Dir nicht gewünscht wird, wird dieser negative Gesamtbetrag der Einkünfte per Verlustfeststellungsbescheid in das Folgejahr VORgetragen und dort von einem positiven Gesamtbetrag abgezogen bis auf 0. Bleibt dann immer noch etwas übrig oder kommen dort ein weiterer negativer Gesamtbetrag der Einkünfte hinzu, wird das ins nächste Jahr vorgetragen usw. usw.

    Wichtig: Es geht hier allein um den im Bescheid ausgewiesenen GESAMTBETRAG DER EINKÜNFTE. Wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte positiv ist, das dort ausgewiesene EINKOMMEN oder ZU VERSTEUERNDE EINKOMMEN negativ ist, ist das egal, es gibt dann KEINEN Verlustvor- oder -rücktrag.

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  • warum???
    hat ein Thema erstellt negatives zu versteuernes Einkommen 2010 und 2011.

    negatives zu versteuernes Einkommen 2010 und 2011

    Guten Tag,
    gibt es, und wenn ja welche, eine Möglichkeit, die negativen Einkommen 2010 und 2011 mit Steuerzahlungen in den Folgejahren zu verrechnen?
    Vielen Dank für jede Antwort.
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