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Steuerbescheid & Veranlagung Kirchensteuer im Jahr des Kirchenaustritts

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    Steuerbescheid & Veranlagung Kirchensteuer im Jahr des Kirchenaustritts

    Hallo,
    ich bin mit Wirkung 01.09. aus der Kirche ausgetreten. Die Steuerkarte wurde geändert, mein AG hat keine KST mehr abgeführt. Im Steuerbescheid für 2012 war das auch so berücksichtigt, ABER: Ich sollte einen Betrag KST /zum ersten Mal seit 20 Jahren) nachzahlen, da der abgeführte Betrag den festgesetzten Betrag unterschritt. Die in den Monaten Januar - August von meinem AG abgeführten Beträge waren völlig korrekt ( 9 % der LST ).
    Das FA hat die KST von dem festgesetzten Lohnsteuerbetrag für das Jahr 2012 errechnet und auf die 8 Monate umgelegt. Die festgesetzt LST ist niedriger, als der Betrag, den mein AG an LST abgeführt hat, also müßte ja auch die KST niedriger sein, als der Betrag, der bereits abgeführt wurde.
    Der festgesetzte LST- Betrag enthält Anteile LST für September - Dezember, für die ich nicht KST-pflichtig war, die aber jetzt wieder auf alle Monate umgelegt werden ! Das FA läßt sich auf nix ein. Es handele sich um eine Jahressteuer, die nicht auf die Monate herunterzubrechen sei. Außerdem "könne das Programm das gar nicht" und "die Steuergesetze seien halt manchmal ungerecht" ???!!!
    Ich fühle mich "abgezockt", soll etwas nachzahlen, was dem FA nicht zusteht ! MAn kann mir auch keine Grundlage dafür nennen. Hat da jemand Erfahrung? Ich werde in Einspruch gehen, wäre für Infos aber dankbar. Das Problem müßten doch alle "Kirchenaustreter" im Jahr des Austritts haben.

    #2
    AW: Steuerbescheid & Veranlagung Kirchensteuer im Jahr des Kirchenaustritts

    Hallo Bine 13

    mein Tipp:

    http://www.stb-web.de/nl/article.php/id/3938

    oder googeln:

    Kirchenaustritt und seine steuerlichen Folgen - STB Web

    gez. H A G E N-G R O N E R T

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      #3
      AW: Steuerbescheid & Veranlagung Kirchensteuer im Jahr des Kirchenaustritts

      Natürlich. Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Die Höhe der Einkommensteuer und der Kirchensteuer werden nicht für einzelne Monate berechnet.

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        #4
        AW: Steuerbescheid & Veranlagung Kirchensteuer im Jahr des Kirchenaustritts

        Zitat von Bine13 Beitrag anzeigen
        Der festgesetzte LST- Betrag enthält Anteile LST für September - Dezember, für die ich nicht KST-pflichtig war, die aber jetzt wieder auf alle Monate umgelegt werden ! Das FA läßt sich auf nix ein. Es handele sich um eine Jahressteuer, die nicht auf die Monate herunterzubrechen sei. Außerdem "könne das Programm das gar nicht" und "die Steuergesetze seien halt manchmal ungerecht" ???!!!
        Ich fühle mich "abgezockt", soll etwas nachzahlen, was dem FA nicht zusteht ! MAn kann mir auch keine Grundlage dafür nennen. Hat da jemand Erfahrung? Ich werde in Einspruch gehen, wäre für Infos aber dankbar. Das Problem müßten doch alle "Kirchenaustreter" im Jahr des Austritts haben.
        Bemessungsgrundlage für die KiSt ist die Einkommensteuer, die ist nun mal ein Jahressteuer, davon ein Zwölftel je Monat KiSt-Pflicht, entsprechend der KiSt-Gesetze der Bundesländer. Das FA möchte also nicht, was ihm nicht zusteht, sondern etwas, von dem man nicht möchte, dass es ihm zusteht, aber Gesetze sind kein Wunschkonzert.
        Und das Problem dürften durchaus auch andere haben, weswegen wohl im Wikipedia-Artikel zur KiSt in Deutschland extra der Wortlaut der entsprechenden Passage in NRW zitiert wird.

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          #5
          AW: Steuerbescheid & Veranlagung Kirchensteuer im Jahr des Kirchenaustritts

          ...und bitte den "Reuemonat" nicht vergessen!!!
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #6
            AW: Steuerbescheid & Veranlagung Kirchensteuer im Jahr des Kirchenaustritts

            Der Reuemonat gilt glaub ich nicht in jedem Bundesland. Aber, wie gesagt, ist ja eine Glaubensfrage

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