Hallo,
ich bin mit Wirkung 01.09. aus der Kirche ausgetreten. Die Steuerkarte wurde geändert, mein AG hat keine KST mehr abgeführt. Im Steuerbescheid für 2012 war das auch so berücksichtigt, ABER: Ich sollte einen Betrag KST /zum ersten Mal seit 20 Jahren) nachzahlen, da der abgeführte Betrag den festgesetzten Betrag unterschritt. Die in den Monaten Januar - August von meinem AG abgeführten Beträge waren völlig korrekt ( 9 % der LST ).
Das FA hat die KST von dem festgesetzten Lohnsteuerbetrag für das Jahr 2012 errechnet und auf die 8 Monate umgelegt. Die festgesetzt LST ist niedriger, als der Betrag, den mein AG an LST abgeführt hat, also müßte ja auch die KST niedriger sein, als der Betrag, der bereits abgeführt wurde.
Der festgesetzte LST- Betrag enthält Anteile LST für September - Dezember, für die ich nicht KST-pflichtig war, die aber jetzt wieder auf alle Monate umgelegt werden ! Das FA läßt sich auf nix ein. Es handele sich um eine Jahressteuer, die nicht auf die Monate herunterzubrechen sei. Außerdem "könne das Programm das gar nicht" und "die Steuergesetze seien halt manchmal ungerecht" ???!!!
Ich fühle mich "abgezockt", soll etwas nachzahlen, was dem FA nicht zusteht ! MAn kann mir auch keine Grundlage dafür nennen. Hat da jemand Erfahrung? Ich werde in Einspruch gehen, wäre für Infos aber dankbar. Das Problem müßten doch alle "Kirchenaustreter" im Jahr des Austritts haben.
ich bin mit Wirkung 01.09. aus der Kirche ausgetreten. Die Steuerkarte wurde geändert, mein AG hat keine KST mehr abgeführt. Im Steuerbescheid für 2012 war das auch so berücksichtigt, ABER: Ich sollte einen Betrag KST /zum ersten Mal seit 20 Jahren) nachzahlen, da der abgeführte Betrag den festgesetzten Betrag unterschritt. Die in den Monaten Januar - August von meinem AG abgeführten Beträge waren völlig korrekt ( 9 % der LST ).
Das FA hat die KST von dem festgesetzten Lohnsteuerbetrag für das Jahr 2012 errechnet und auf die 8 Monate umgelegt. Die festgesetzt LST ist niedriger, als der Betrag, den mein AG an LST abgeführt hat, also müßte ja auch die KST niedriger sein, als der Betrag, der bereits abgeführt wurde.
Der festgesetzte LST- Betrag enthält Anteile LST für September - Dezember, für die ich nicht KST-pflichtig war, die aber jetzt wieder auf alle Monate umgelegt werden ! Das FA läßt sich auf nix ein. Es handele sich um eine Jahressteuer, die nicht auf die Monate herunterzubrechen sei. Außerdem "könne das Programm das gar nicht" und "die Steuergesetze seien halt manchmal ungerecht" ???!!!
Ich fühle mich "abgezockt", soll etwas nachzahlen, was dem FA nicht zusteht ! MAn kann mir auch keine Grundlage dafür nennen. Hat da jemand Erfahrung? Ich werde in Einspruch gehen, wäre für Infos aber dankbar. Das Problem müßten doch alle "Kirchenaustreter" im Jahr des Austritts haben.
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