Hallo
Ich hoffe mein Anliegen ist richtig platziert und verständlich erläutert.
Primär geht es mir um Punkt 2. wo ich nicht weiß, ob es sich um eine Doppelte Haushaltsführung oder eine Auswärtstätigkeit handelt. Ich werde aber mal alle Angaben aufschlüsseln.
Ich war im Jahr 2012 als Leiharbeiter wie folgt beschäftigt:
1. 2 Monate in 70 km Entfernung - Fahrkostenerstattung 15 €/Tag
2. 6 Monate in 150 km Entfernung - VMA/Fahrtkosten 33 € steuerfrei.
Übernachtungen am Einsatzort (Anfahrt Montag, Abfahrt Freitag)
Kosten für Unterkunft 400 Euro/Monat mit Quittung (FeWo gemietet)
Ist das Doppelte Haushaltsführung oder Auswärtstätigkeit???
3. 4 Monate in 70 km Entfernung - Fahrkostenerstattung 15 €/Tag
Gezahlte Lohnsteuer und Soli: 1991,35 €
Laut dem Rechner im Elster Formular würde 1991,46 € erstattet bekommen.
Als Leiharbeiter kann ich Hin- und Rückfahrt zum Arbeitsort geltend machen, da ich keine regelmäßige Arbeitsstätte im Sinne des EStG habe. Desweiteren sollte für mich auch aus eben diesen Gründen die "3 Monatsregel" nicht zutreffen.
Folgende Angabe ich getätigt:
Zu 1. - Auswärtstätigkeit
Fahrtkosten: 1.134 € (27 Fahrten: 2 x 70 km)
VMA: 156 €
Zu 2. - Doppelte Haushaltsführung (oder doch Auswärtstätigkeit mit Übernachtung?)
Fahrtkosten: 2.356 € (52 Fahrten: 2 x 151 km)
Unterkunft (FeWo): 2.360 € (Quittung)
VMA: 2.484 €
Zu 3. - Auswärtstätigkeit
Fahrtkosten: 3.024 € (72 Fahrten: 2 x 70 km)
VMA: 432 €
Die Berechnung laut ELSTER ergibt bei Angaben zu Punkt 2 :
Doppelte Haushaltsführung: 1991,46 €
Auswärtstätigkeit: 1611,46 €
Ich hoffe mir kann jemand helfen. Habe keinen Bock auf Ärger wegen "Falschangaben" oder so.
Vielen Dank :-)
Ich hoffe mein Anliegen ist richtig platziert und verständlich erläutert.
Primär geht es mir um Punkt 2. wo ich nicht weiß, ob es sich um eine Doppelte Haushaltsführung oder eine Auswärtstätigkeit handelt. Ich werde aber mal alle Angaben aufschlüsseln.
Ich war im Jahr 2012 als Leiharbeiter wie folgt beschäftigt:
1. 2 Monate in 70 km Entfernung - Fahrkostenerstattung 15 €/Tag
2. 6 Monate in 150 km Entfernung - VMA/Fahrtkosten 33 € steuerfrei.
Übernachtungen am Einsatzort (Anfahrt Montag, Abfahrt Freitag)
Kosten für Unterkunft 400 Euro/Monat mit Quittung (FeWo gemietet)
Ist das Doppelte Haushaltsführung oder Auswärtstätigkeit???
3. 4 Monate in 70 km Entfernung - Fahrkostenerstattung 15 €/Tag
Gezahlte Lohnsteuer und Soli: 1991,35 €
Laut dem Rechner im Elster Formular würde 1991,46 € erstattet bekommen.
Als Leiharbeiter kann ich Hin- und Rückfahrt zum Arbeitsort geltend machen, da ich keine regelmäßige Arbeitsstätte im Sinne des EStG habe. Desweiteren sollte für mich auch aus eben diesen Gründen die "3 Monatsregel" nicht zutreffen.
Folgende Angabe ich getätigt:
Zu 1. - Auswärtstätigkeit
Fahrtkosten: 1.134 € (27 Fahrten: 2 x 70 km)
VMA: 156 €
Zu 2. - Doppelte Haushaltsführung (oder doch Auswärtstätigkeit mit Übernachtung?)
Fahrtkosten: 2.356 € (52 Fahrten: 2 x 151 km)
Unterkunft (FeWo): 2.360 € (Quittung)
VMA: 2.484 €
Zu 3. - Auswärtstätigkeit
Fahrtkosten: 3.024 € (72 Fahrten: 2 x 70 km)
VMA: 432 €
Die Berechnung laut ELSTER ergibt bei Angaben zu Punkt 2 :
Doppelte Haushaltsführung: 1991,46 €
Auswärtstätigkeit: 1611,46 €
Ich hoffe mir kann jemand helfen. Habe keinen Bock auf Ärger wegen "Falschangaben" oder so.
Vielen Dank :-)
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